Durch Versicherungen wird das Vermögen der kirchlichen Körperschaften und ihrer Mitarbeitenden geschützt. Sie müssen auf kirchliche Bedürfnisse zugeschnitten und immer wieder angepasst werden.
Die landeskirchlichen Sammelversicherungsverträge
Die Landeskirche hat für wesentliche Bereiche, die ein Risiko bei allen kirchlichen Körperschaften darstellen, Versicherungen abgeschlossen. Dadurch ist der Abschluss von einzelnen Versicherungen durch eine kirchliche Körperschaft nur bei besonderen Sachverhalten notwendig. Hierzu gehören Haftpflichtversicherungen, einschließlich einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Gebäudeversicherungen.
Über den Umfang des Versicherungsschutzes in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird umfassend in einer Broschüre informiert, die Nutzerinnen und Nutzer des Portals auf EKiR.intern abrufen können. Versicherungen allgemein und die Frage, welche zusätzlichen Versicherungen sinnvoll sein könnten, werden im Handbuch der EKD-Versicherungskommission dargestellt.
Versicherungsschutz für Vereine
Oftmals werden Aufgaben von Kirchengemeinden durch Vereine, selbstständige Stiftungen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung wahrgenommen. Wichtig ist zu wissen, dass der landeskirchliche Versicherungsschutz hierfür nicht greift. Eigene Versicherungen sind abzuschließen, was entsprechend Kosten verursacht. Bei der Überlegung, Arbeitsbereiche auszugliedern, sollte dies berücksichtigt werden. Der Ecclesia-Versicherungsdienst, der für die Landeskirche die Versicherungsverträge verwaltet, bietet auch hierfür Lösungen an. Speziell für Fördervereine wurde ein Haftpflicht-Rahmenvertrag entwickelt, dem sich Vereine, die kirchliche Zwecke verfolgen, anschließen können.
Mehr Informationen dazu gibt es bei Ecclesia