Eine Kirchengemeinde nimmt am wirtschaftlichen Leben teil. Dabei kauft sie nicht nur „im Supermarkt an der Ecke“ ein. Aufträge zum Beispiel im Baubereich können einen nicht unerheblichen Umfang annehmen.
Die Evangelische Kirche im Rheinland will ihre Entscheidungen und Aufträge in einem transparenten Verfahren treffen bzw. vergeben. Die Durchführungsbestimmungen für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen“ (Anlage 9 zur Richtlinie zur WiVO) sind dafür die Grundlage.
Vielfach wird die Anwendung als zusätzlicher Verwaltungsbalast angesehen. Um diesem Argument Rechnung zu tragen, wurden die Betragsgrenzen für die freihändige Vergabe zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zum 1. Januar 2024 angehoben. Sie betragen jetzt 15.000 Euro (lediglich dokumentierte Preisermittlung) bzw. 30.000 Euro (drei Vergleichsangebote).
Generell dienen die Vorgaben aber dazu, die für die Gemeinde wirtschaftlichste und sparsamste Leistung zu ermitteln.
Näheres zum Vergabeverfahren bei Bauleistungen s. Kapitel 5.21 Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bauleistungen.