Der Arbeitsbereich Kirchensteuer und Gemeinsame Kirchensteuerstelle gehört zum Dezernat 4.2 Kirchenkreisangelegenheiten im Landeskirchenamt. Frau Landeskirchen-Verwaltungsoberrätin Alexandra Rieger ist die Leiterin der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle und für den Bereich „Kirchensteuer-Generalia“ zuständig. Sie steht als Ansprechpartnerin für die anderen evangelischen Landeskirchen, die katholischen Bistümer/Diözesen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Steuerkommission sowie die Finanzministerien zur Verfügung. Die Gemeinsame Kirchensteuerstelle steht seit 2006 für professionelle und serviceorientierte Beratung. Neben der Beratung werden folgende Aufgaben durchgeführt:
- Kirchensteuern (Generalia)
- Allgemeine Aufsichtsfunktion (z.B. Kirchensteuerbeschlüsse, Betreuung der Klageverfahren, Ansprechpartner für die Finanz- und Verwaltungsgerichte, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht)
- Gesetzgebungsverfahren (Kirchensteuerordnung, Kirchensteuergesetze der Länder)
- Vorbereitende Maßnahmen bei der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen (z.B. Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren, Steuerreform)
- Genehmigungsverfahren (z.B. Kirchensteuerbeschlüsse)
- Einwirken und Umsetzung auf politische Entscheidungen
- Widerspruchsverfahren gemäß den Vorgaben des Kirchensteuergesetzes Rheinland-Pfalz und Hessen
- Betreuung des Geschäftsführenden Ausschusses der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
- Leitung und Koordination der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
- Dienstaufsicht über die Gemeinsame Kirchensteuerstelle
- Abgleich mit dem Kirchensteuerrecht anderer Landeskirchen/Katholische Diözesen bzw. Bistümer
- Ansprechpartner für die Finanzministerien und andere Landeskirchen, EKD, Steuerkommission, Katholische Bistümer/Diözesen
- Referenten-Tätigkeit für Verwaltungslehrgänge und für den Bereich der Kirchenmodule; Schulung und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitenden
- Durchführung von kirchensteuerrechtlichen Projekten
Die Gemeinsame Kirchensteuerstelle ist eine Einrichtung der Kirchensteuergläubigerinnen und -gläubiger – im Wesentlichen die evangelischen Kirchengemeinden.