Die „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften“ beschäftigen sich mit den Grundlagen, wie in der Evangelischen Kirche im Rheinland verwaltet werden soll.

3.2 Vergabe von Aufträgen

Eine Kirchengemeinde nimmt am wirtschaftlichen Leben teil. Dabei kauft sie nicht nur „im Supermarkt an der Ecke“ ein. Aufträge zum Beispiel im Baubereich können einen ...

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3.3 Interessenkonflikte

Immer wieder kann ein Mitglied eines Leitungsorgans in Interessenkonflikte kommen, zum Beispiel wenn berufliche oder private Interessen im Widerspruch zu gemeindlichen Interessen stehen. Wie sollte man ...

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3.4 Versicherungsschutz

Durch Versicherungen wird das Vermögen der kirchlichen Körperschaften und ihrer Mitarbeitenden geschützt. Sie müssen auf kirchliche Bedürfnisse zugeschnitten und immer wieder angepasst werden.

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