Das Kirchmeisteramt ist ein wichtiges Leitungsamt in der Evangelischen Kirche im Rheinland, das ehrenamtlich ausgeübt wird.
Was macht das Kirchmeisteramt aus?
Ist Hauptaufgabe einer Pfarrerin oder eines Pfarrers die Verkündigung und Seelsorge, so liegt der Schwerpunkt des Kirchmeisteramtes eher im organisatorischen und verwaltenden Bereich. Insbesondere in den ersten Fassungen der Verwaltungsordnung wurde davon ausgegangen, dass es keine Verwaltungsämter gab, allenfalls wenige Mitarbeitende vor Ort, die unter anderem vom Kirchmeister oder der Kirchmeisterin angeleitet und beaufsichtigt werden mussten. Angesichts wachsender Anforderungen wurden größere Verwaltungseinheiten notwendig, in denen beispielsweise Finanz- und Personalverwaltung angesiedelt wurde.
Mit der Zeit hat sich damit auch das Aufgabenprofil des Kirchmeisters gewandelt. So wird in größeren Kirchengemeinden das Kirchmeisteramt nach Aufgabenbereichen differenziert (Finanzkirchmeisteramt, Baukirchmeisteramt u. a.), da bei wachsender Komplexität die Aufgabe nicht allein von einer Person verantwortet werden kann. Die früheren Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen sind eher impulsgebenden und strategischen Aufgaben gewichen. Oft werden auch durch Satzung bestimmte Entscheidungsbefugnisse auf die Kirchmeisterin bzw. den Kirchmeister übertragen. Es bleibt aber die wichtige Funktion im Sinne der presbyterial-synodalen Ordnung: Gemeindemitglieder mit ihrer besonderen Kompetenz nehmen gemeinsam mit Pfarrern oder Pfarrerinnen Leitungsverantwortung wahr.
Kirchenorganisationsgesetz
Der Bereich „Leitung und Aufsicht“ ist Mitte März 2024 rechtlich in das neu geschaffene Kirchenorganisationsgesetz übergegangen.
Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel: „Die neue Kirchenordnung und das neue Kirchenorganisationsgesetz„