In den meisten Kirchengemeinden ist das Kirchmeisteramt spezifischer aufgeteilt. Die Finanzkirchmeisterin oder der Finanzkirchmeister widmet sich naturgemäß den Finanzen einer Gemeinde.
Was macht eine Finanzkirchmeisterin, ein Finanzkirchmeister?
Aufgabe einer Finanzkirchmeisterin oder eines Finanzkirchmeisters ist naturgemäß die Sorge um die Finanzen einer Kirchengemeinde. Hierzu gehört, dass regelmäßig Berichte bei der gemeinsamen Verwaltung über die aktuelle finanzielle Situation der Kirchengemeinde angefordert werden. Viele Finanzkirchmeisterinnen und Finanzkirchmeister haben in der Vergangenheit diese Aufgabe im Zuge der Ausübung des Anordnungsrechts wahrgenommen. Eine Anordnung ist die Freigabe von Buchungen im Finanzsystem der Gemeinde. Es zeigt sich aber, dass dies als Instrument gerade bei Kirchengemeinden mit einer großen Zahl von Buchungsvorgängen nicht mehr sinnvoll ist. Wichtiger ist daher zu Beginn einer Wahlperiode des Presbyteriums festzulegen, wer über welche Töpfe des Haushaltes im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung verfügen darf und sich regelmäßig Berichte über die Bewirtschaftung des Haushalts von der gemeinsamen Verwaltung zukommen lässt.
Wesentliche Aufgabe ist schließlich die Haushaltsplanung gemeinsam mit der Verwaltung vorzunehmen (§ 81 Abs. 1-3 WiVO). Zu diesem Zweck ist es wichtig, in stetigem Austausch und Kontakt mit der Verwaltung zu sein und auch die Beratung von dort in Anspruch zu nehmen. Das neue kirchliche Finanzwesen bietet viele Instrumentarien, die für eine aktive Bewirtschaftung des Haushalts geeignet sind und Entscheidungshilfen für die Zukunftsplanung der Kirchengemeinden sein können.
Hier ist allerdings das ganze Presbyterium gefragt: Was ist der Kirchengemeinde wichtig? Welche Ziele möchte die Kirchengemeinde verfolgen? Die besondere Verantwortung liegt hier beim Vorsitzenden oder der Vorsitzenden, einen Prozess im Presbyterium vorzusehen, der im Sinne der Konzeption gemeindlicher Aufgaben (§ 3 des Kirchenorganisationsgesetz) diese Fragen beantwortet.
Eine besondere Herausforderung für die Finanzkirchmeisterin oder den Finanzkirchmeister ist es, dem Presbyterium haushaltsrelevante Entscheidungen und den Haushalt selbst zu vermitteln, damit es seinerseits verantwortlich entscheiden kann.
Beispiel
Die Kirchmeisterin zeigt, dass die Ergebnisplanung in der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit immer leicht negativ ist. Sie erklärt, dass dieses Defizit in den letzten Jahren dadurch aufgefangen werden konnte, dass durch Zinserträge das Finanzergebnis positiv war. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase entwickelt sich nun aber das Jahresergebnis auch insgesamt eher leicht negativ. In der mittelfristigen Finanzplanung wird der Effekt verstärkt, da die Gemeinde einen hohen Personalkostenanteil hat und die Tarifabschlüsse über dem Anstieg der Kirchensteuern liegen. Hier muss geschaut werden, wie auf dieses strukturelle Defizit reagiert werden kann.
In Zeiten zurückgehender Kirchensteuereinnahmen wird es in vielen Fällen auch Aufgabe der Kirchmeisterin oder des Kirchmeisters sein, neue Finanzmittel zu erschließen und das vorhandene Vermögen, etwa durch Steigerung von Erträgen zu vermehren.
Die Finanzkirchmeisteramt wird durch einen Finanzausschuss unterstützt, der Vorschläge etwa über Investitionen oder mittelfristige Planungen zur Konsolidierung des Haushalts berät.
Aufgabenbeschreibung
Haben Sie eine Aufgabenbeschreibung als Finanzkirchmeisterin oder Finanzkirchmeister? Senden Sie sie uns gerne zu, damit auch andere Gemeinden davon profitieren können!
E-Mail: kirchenkreisdezernat.lka@ekir.de
Zweimal im Jahr lädt das Landeskirchenamt Finanzkirchmeisterinnen und Finanzkirchmeister sowie ehrenamtliche Vorsitzende zu einer Kirchmeisterkonferenz ein. Hier kann zu verschiedenen Themen ein Austausch untereinander erfolgen. Regelmäßig besteht auch die Möglichkeit zu einem Gespräch mit der Kirchenleitung.
Themen der letzten Kirchmeistertagungen:
- Leitungsverantwortung der Presbyterien in Zeiten von Veränderung und Gemeinde der Zukunft
- Gute Jahre – schlechte Jahre. NKF praktisch
- Fundraising als Chance für die Gemeinde
- Kommunikation und Umgang mit Konflikten
- Digitalisierung und Datenschutz.
Die Dokumente der Kirchmeistertagungen sind im EKiR-Portal abrufbar.
Eine Vielzahl von Kirchenkreisen lädt auf regionaler Ebene zu entsprechenden Treffen ein, bei denen über wichtige Prozesse im Kirchenkreis berichtet wird, Absprachen mit der gemeinsamen Verwaltung über bestimmte Prozesse zwischen Gemeinde und Verwaltung getroffen werden können und vor allem die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden, oft in Regionen, gefördert wird.
Kirchenorganisationsgesetz
Der Bereich „Leitung und Aufsicht“ ist Mitte März 2024 rechtlich in das neu geschaffene Kirchenorganisationsgesetz übergegangen.
Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel: „Die neue Kirchenordnung und das neue Kirchenorganisationsgesetz“