In den meisten Kirchengemeinden ist das Kirchmeisteramt spezifischer aufgeteilt. Die Baukirchmeisterin oder der Baukirchmeister widmet sich naturgemäß den Grundstücken und Gebäuden einer Kirchengemeinde.
Was macht eine Baukirchmeisterin, ein Baukirchmeister?
Die Baukirchmeisterin oder der Baukirchmeister führt die Aufsicht über die Grundstücke, Gebäude, Geräte und andere Vermögensgegenstände.
Neu ins Amt gewählte Baukirchmeisterinnen oder Baukirchmeister sollten sich zunächst einen Überblick über den Gebäudebestand der Gemeinde verschaffen. Eine Hilfe dabei ist es
- vorhandene Gebäudeakten und Pläne zu sichten,
- die Gebäudestrukturanalyse – sofern vorhanden – anzuschauen,
- Protokolle früherer Baubegehungen des Presbyteriums zu lesen,
- eigene Baubegehungen mit Fotodokumentation zu erstellen,
- Erfahrungen mit Vorgängerinnen und Vorgängern auszutauschen,
- alte Handwerkerrechnungen/Sanierungshistorie zu sichten.
Leider gehen oft viele Informationen mit dem Wechsel im Amt des Baukirchmeisters verloren. Daher empfiehlt es sich, Bauakten von Anfang an an einem allgemein zugänglichen Ort zu archivieren, zum Beispiel im Gemeindebüro.
Wichtig ist es auch, die eigenen Kompetenzen und das Aufgabenspektrum als Baukirchmeister, Baukirchmeisterin durch das Presbyterium definieren und festlegen zu lassen. Dies kann zum Beispiel so aussehen:
Der Baukirchmeister/die Baukirchmeister
- ist zuständig für Immobilien und Inventar sowie Unterhaltung und Pflege der Gebäude;
- ist Vorsitzende, Vorsitzender des Bauausschusses, dessen Aufgabenkatalog mit den Mitgliedern zu erstellen ist;
- leitet die jährliche Baubegehung und fertigt einen Bericht für das Presbyterium;
- kann die Beratung von Architekten (nach Klärung der Honorarfragen) in Anspruch nehmen;
- erteilt im Rahmen der bereit gestellten Finanzmittel Arbeitsaufträge an Handwerker bis 1.500 Euro;
- koordiniert die Einholung von Angeboten;
- bringt Bauangelegenheiten im Presbyterium ein;
- arbeitet mit der Liegenschaftsverwaltung des Verwaltungsamtes im Kirchenkreis zusammen;
- stellt Kontakt zur Bauberatung des Landeskirchenamtes her.
Die Baukirchmeisterin oder der Baukirchmeister arbeitet eng mit dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Presbyteriums, der Finanzkirchmeisterin oder dem Finanzkirchmeister, den Küsterinnen oder Küstern und gegebenenfalls weiteren Personen zusammen. Die Befugnisse der Ämter (zum Beispiel Weisungen gegenüber Mitarbeitenden) sollten genau abgegrenzt werden.
Es ist unrealistisch, in Kirchengemeinden mit einem umfangreichen Gebäudebestand alle Aufgaben alleine wahrzunehmen. Deshalb ist es hilfreich, sich ein Bauteam zum Beispiel aus Mitgliedern des Bauausschusses aufzubauen und Aufgaben zu verteilen. Oft finden sich in der Gemeinde Baufachleute, die bereit sind, in einem solchen Ausschuss beratend mitzuwirken. Auch können engagierte Gemeindeglieder als Baupaten für einzelne Gebäude gewonnen werden. Bei größeren Maßnahmen empfiehlt es sich, rechtzeitig Unterstützung durch die Liegenschaftsverwaltung des Kirchenkreises oder andere Fachleute zu holen.
Regelmäßige Baubegehungen sorgen für eine geplante Instandhaltung und vermeiden ad hoc-Entscheidungen. Baukirchmeisterinnen und Baukirchmeister haben eine besondere Verantwortung für den sicheren Betrieb und die sichere Nutzung der kirchlichen Gebäude.
>>> Hierzu finden sich weitere Informationen in den Kapiteln 5.1 Betreiberpflichten für kirchliche Gebäude 5.2 Wozu jährliche Baubegehungen? und 5.3 Instandhaltung.
Baukirchmeistertagungen
Die Bauberatung des Landeskirchenamtes lädt alle Baukirchmeisterinnen und Baukirchmeister zu einer jährlichen Tagung ein, bei der die Fortbildung und der Erfahrungsaustausch untereinander im Mittelpunkt stehen. Jeweils nach der Presbyteriumswahl bietet die Tagung eine Einführung in die wichtigsten Arbeitsgrundlagen für neu in dieses Amt gewählte Personen an. Weitere Themen sind zum Beispiel „Kirchliche Gebäude sicher nutzen“, „Energiesparen in kirchlichen Gebäuden“, „Finanzieren kirchlicher Bauprojekte“. Die Tagungen sind dokumentiert bei der Bauberatung der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Aufgabenschreibung
Haben Sie eine Aufgabenbeschreibung als Baukirchmeisterin oder Baukirchmeister? Senden Sie sie uns gerne zu, damit auch andere Gemeinden davon profitieren können!
E-Mail: kirchenkreisdezernat.lka@ekir.de
Kirchenorganisationsgesetz
Der Bereich „Leitung und Aufsicht“ ist Mitte März 2024 rechtlich in das neu geschaffene Kirchenorganisationsgesetz übergegangen.
Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel: „Die neue Kirchenordnung und das neue Kirchenorganisationsgesetz“