Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den anvertrauten Gebäuden gehört auch, dass diese in einem sicheren Zustand gehalten und für die Nutzergruppen einladend wirken.
Eine wesentliche Voraussetzung effektiver Pflege und Unterhaltung der Gebäude ist aufmerksame Beobachtung und regelmäßige Inspektion. Denn kleinere Mängel früh entdecken heißt oft, größere Schäden vermeiden!
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, zu diesem Zweck sämtliche Gebäude der Gemeinde mit den Mitgliedern des Bauausschusses einmal jährlich zu begehen und dabei alle Räume sowie die Außenhülle wie Dach, Fassade und Kellerwände einer intensiven Betrachtung zu unterziehen. Gerade Gebäudeteile, die schwer zugänglich sind, wie zum Beispiel Gewölbe über dem Kirchenschiff, dürfen dabei nicht ausgespart werden. Auch die Außenanlagen, Treppen, Wege und Grünanlagen gehören dazu.
Eine Checkliste hilft für eine systematische die Begehung mit Dokumentation.
Sollten Schäden entdeckt werden oder Unklarheit darüber bestehen, ob Bauteile nicht mehr in Ordnung sind, ist es besser, frühzeitig Fachleute hinzuzuziehen. Diese geben eine Einschätzung ab, mit welchem Aufwand der Schaden zu beheben ist und ob dringender Handlungsbedarf besteht.

Foto: Pilzbefall an einem Dachtragwerk, entstanden durch Feuchtigkeit, die länger nicht entdeckt wurde.
Aus den Ergebnissen der Baubegehungen können im Anschluss Prioritätenlisten erstellt werden, die einen planvollen Umgang mit den vorhandenen Instandhaltungsmitteln ermöglichen. So gelingt eine Instandhaltung, die mittelfristig auf mehrere Jahre verteilt, den Haushalt möglichst gleichmäßig belastet. Projekte, die die Sicherheit im Gebäude betreffen, sollten vorrangig angegangen werden. Dies kann eine Verbesserung des Brandschutzes sein oder eine notwendige Instandsetzung des Flachdaches. Mit zweiter Priorität sollten Bauteile instand gesetzt werden, deren Zustand sich bei weiterer Verschiebung der Maßnahme so verschlechtern würde, dass höhere Kosten entstünden. Dies betrifft beispielsweise die Beseitigung von Feuchtigkeit im Mauerwerk oder den Anstrich von Holzbauteilen. Erst nachrangig erfolgen die sogenannten Schönheitsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Teppichböden oder eines Innenanstrichs.
Ein wichtiges Instrument der Instandhaltung sind Wartungsverträge, die für unterschiedliche Bauteile abgeschlossen werden können. Auch hier ist es sinnvoll, im Zuge der Begehung zu prüfen, an welchen Stellen ein regelmäßiger Blick durch Fachleute hilft, größere Schäden zu vermeiden. Dies kann von der Wartung des Glockengeläutes bis zur Entfernung von Laub aus Dachrinnen und Fallrohren gehen.