Die Evangelische Kirche im Rheinland will ab 2035 nur noch kirchlich genutzte Gebäude betreiben, die treibhausgasneutral sind und die sie längerfristig finanzieren kann.
Um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen alle Ebenen der Landeskirche bis spätestens 2027 eine Gebäudebedarfsplanung durchführen. In diesem Zuge ist zu entscheiden, welche der Gebäude zum treibhausgasneutralen Betrieb ertüchtigt und welche aufgegeben werden.
Da eine solche Planung regionale Konzepte berücksichtigen muss, kommt den Kirchenkreisen eine besondere Rolle bei der Steuerung des Prozesses zu. Es ist unabdingbar, dass alle Kirchenkreise Konzepte zur Regionalisierung kirchlicher Angebote, kirchlicher Arbeit und kirchlicher Räume entwickeln, die über die Parochie hinausdenken, die veränderte und sich verändernde Situation der evangelischen Kirche berücksichtigen und diese zukunftsfähig aufstellen. Wegen der Komplexität der Aufgabe erscheint eine unterstützende, in der Regel externe Prozessberatung und -begleitung hilfreich und angezeigt.
SCHRITT 1
Eine Gebäudebedarfsplanung ist das Ergebnis einer systematischen, strukturierten Untersuchung und Bewertung des Gebäudebestandes unter verschiedenen Fragestellungen. Sie dient als Grundlage für die Entscheidung einer Gemeinde oder eines Kirchenkreises, welche Gebäude in kirchlicher Nutzung verbleiben und bis 2035 treibhausgasneutral ertüchtigt werden muss (Transformation) und für welche Gebäude eine andere Nutzung gefunden werden muss (Reduktion).
Vollständig vermietete Gebäude müssen nicht mit betrachtet werden, können aber gegebenfalls (später) mit einbezogen werden.
Folgende Aspekte sollten als Grundlage einer solchen Gebäudebedarfsplanung (mindestens) in die Abwägung und Priorisierung der Gebäude einfließen:
Finanzprognose
- Entwicklung der Erträge und Aufwände
- Betriebskosten
- Instandhaltungskosten
Personalkosten (z. B. Pfarrstellenplanung)
Gebäudedaten
- Grundrisse, Fotos, Flächen
Zustand, Instandhaltungsbedarf, Denkmalschutz
Funktionalität (Eignung, Nutzwert, Multifunktionalität) - Nutzung (Auslastung)
- Standort (Lagequalität, Baurecht, Erreichbarkeit)
- Energetischer Zustand (Wärmeerzeuger, Gebäudehülle)
Potenziale (Drittnutzungen, Kooperationen z.B. mit ökumenischen oder kommunalen Partnern)
Klimawirkung
- Bewertung möglicher Investitionen in wirtschaftlicher Hinsicht und Klimawirkung
- Weg zum „Ziel-Zustand“ Treibhausgasneutralität
„Geistliche“ Aspekte (als Indikatoren)
- Gemeindeleben (Angebote, Kasualien, Gottesdienstbesucher)
- Identifikation/ Symbolwert der Gebäude
- Gemeindekonzeption
- Weitere Aspekte, die der Gemeinde wichtig sind

Gebäudedaten
- Grundrisse, Fotos, Flächen
Zustand, Instandhaltungsbedarf, Denkmalschutz
Funktionalität (Eignung, Nutzwert, Multifunktionalität) - Nutzung (Auslastung)
- Standort (Lagequalität, Baurecht, Erreichbarkeit)
- Energetischer Zustand (Wärmeerzeuger, Gebäudehülle)
Potenziale (Drittnutzungen, Kooperationen z.B. mit ökumenischen oder kommunalen Partnern)
Klimawirkung
- Bewertung möglicher Investitionen in wirtschaftlicher Hinsicht und Klimawirkung
- Weg zum „Ziel-Zustand“ Treibhausgasneutralität
„Geistliche“ Aspekte (als Indikatoren)
- Gemeindeleben (Angebote, Kasualien, Gottesdienstbesucher)
- Identifikation/ Symbolwert der Gebäude
- Gemeindekonzeption
- Weitere Aspekte, die der Gemeinde wichtig sind

Die erhobenen Daten sollen so aufbereitet werden, dass Gremien fundierte und anschauliche Grundlagen für die Diskussion und Entscheidung erhalten. Es hat sich bewährt, hierzu mit Priorisierungen (Scorings) zu arbeiten, die die einzelnen Aspekte zunächst separat, später kumuliert gewichten. Vergleiche bieten sich insbesondere im Hinblick auf ähnliche Gebäudetypen wie Gemeindehäuser, Kitas oder Kirchen an.
Gegebenfalls mit Unterstützung von externer Moderation können so Handlungsoptionen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Hierbei ist es wichtig, sehr stark regional zu denken und vorhandene Kooperationsräume zu betrachten oder neue Kooperationen zu denken.
SCHRITT 2
Die in kirchlicher Nutzung verbleibenden Gebäude benötigen Konzepte, wie deren Betrieb bis spätestens 2035 treibhausgasneutral gewährleistet werden kann (Transformation). Die energetische Ertüchtigung der Gebäude als wesentlicher Teil der Transformation kann auf sehr unterschiedliche Weise erreicht werden. Das Spektrum reicht hier vom Austausch des Wärmeerzeugers (Abschaffung fossiler Brennstoffe) über eine Verbesserung der Gebäudehülle z. B. mit Dämmung oder modernen Fenstern bis hin zur körpernahen Temperierung von Kirchenbänken in einer denkmalgeschützten Kirche. Auch hier werden mit Unterstützung von Fachleuten individuelle Konzepte zu erarbeiten sein, die Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Es bietet sich an, Maßnahmen zu ergreifen, die ein günstiges Verhältnis zwischen Investitionsaufwand und Treibhausgasreduktion haben.

SCHRITT 3
Im Ergebnis wird in der Regel eine notwendige Reduktion von Gebäuden zu erwarten sein. Es stellen sich dann anknüpfend weitere strategische Fragen, wie mit den nicht mehr kirchlich genutzten Grundstücken und Gebäuden weiter umgegangen werden sollte. Kirchengemeinden wird empfohlen, in dieser Phase mit kompetenter Unterstützung die Machbarkeit eigener Projekte – gegebenenfalls in Kooperation mit kommunalen oder ökumenischen Partnern – zu prüfen, um möglichst langfristig Erträge aus diesen Liegenschaften zu erzielen. Hier schließt sich in vielen Fällen eine Projektentwicklung an, die damit beginnt, ein Konzept für die Zielsetzung bei einem Bauvorhaben herauszuarbeiten.
SCHRITT 4
Bevor ein Projekt entsteht, muss dieses Vorhaben vorbereitet, untersucht und bewertet werden (Projektentwicklung). Die Aufgaben eines Projektentwicklers beginnen damit, ein Konzept für die Zielsetzung bei einem Bauvorhaben herauszuarbeiten. Für ein bestehendes Grundstück wird z.B. eine neue Nutzung oder ein (Mit-) Investor gesucht, die Wirtschaftlichkeit wird geprüft, Risiken werden abgewogen. In dieser Phase geht es um bauvorbereitende Maßnahmen und meist noch nicht um konkrete Bauplanungen oder Entwürfe durch Architekten und Architektinnen.
