5.19 Wann sind Architekturwettbewerbe sinnvoll?

Für bestimmte Bauaufgaben sind im § 53 (1) der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) die Auslobung von Architektur- oder Kunstwettbewerben vorgesehen. Dies ermöglicht den Gemeinden, zwischen alternativen Entwurfskonzepten auszuwählen und die Entscheidung für einen Planer transparent zu machen.

Welches Projekt ist für ein Wettbewerbsverfahren geeignet?

Generell eignet sich jedes Neu-, Um-, und Erweiterungsprojekt für ein Wettbewerbsverfahren, bei dem entweder funktionale und/oder gestalterische und/oder wirtschaftliche Anforderungen an das Projekt gestellt werden. Ein Wettbewerb als vergleichendes, konkurrierendes Verfahren bietet der Bauherrschaft eine breite Entscheidungsmöglichkeit. Selbst finanziell kleine Projekte sind für ein Wettbewerbsverfahren geeignet. Viel entscheidender ist, das geeignete Wettbewerbsverfahren für ein Projekt auszuwählen.

  • Ein „Offener Wettbewerb“ eignet sich für größere Projekte mit einem hohen öffentlichen Interesse.
  • Ein „Nichtoffener Wettbewerb“ eignet sich für kleinere bis größere Projekte, deren Wettbewerbsorganisation sich in Grenzen halten soll.
  • Eine „Mehrfachbeauftragung“ eignet sich für kleinere Projekte.
  • Ein „Kooperatives Verfahren“ eignet sich für Projekte, deren Aufgabenstellung nicht präzise und eindeutig beschrieben werden kann (z. B. Kirchenräume mit liturgischem Bereich).

Gibt es bindende Regelungen für Wettbewerbsverfahren?

Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW, aktuell 2013) geben die Rahmenbedingungen vor, sind rechtssicher und gelten als faire Verfahrensbedingungen für die am Wettbewerb Beteiligten. Sofern dieses Regelwerk keine Anwendung findet, gilt das Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Es ist daher von Vorteil, sich an den RPW zu orientieren und auch abweichende Verfahren wie Kunstwettbewerbe oder Mehrfachbeauftragungen zumindest in Anlehnung an diese Regelungen auszuloben. Damit ist sichergestellt:

  • Die Gleichbehandlung und Wertschätzung aller Teilnehmenden in transparentem Verfahren,
  • Die klare und eindeutige Aufgabenstellung,
  • Das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis,
  • Das kompetente Preisgericht,
  • Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge.

Verzögern Wettbewerbsverfahren die Planungsphase?

Für die Vorbereitung eines Wettbewerbs bis zur abschließenden Jurysitzung können mehrere Monate Bearbeitungszeit vergehen. Für dieses Verfahren ist aber unwesentlich mehr Bearbeitungszeit als bei einer Direktbeauftragung einzurechnen. Es gibt vor allem zwei begünstigende Faktoren, die sich durch Wettbewerbsverfahren in der Regel beschleunigend auswirken, sofern man den Gesamtprojektzeitlauf im Blick hat. Zum einen fördert ein von der Bauherrschaft umfassend und präzise verfasstes und von Fachleuten geprüftes Bearbeitungsprogramm (Auslobungsunterlagen), die Prozessklarheit. Es impliziert eine hohe Verbindlichkeit, lässt wenig Raum für Fehlinterpretationen und minimiert dadurch zeitintensive Klärungsprozesse. Zum anderen bekommt der Auftraggeber mit den Wettbewerbsbeiträgen ein Produkt an die Hand, mit dem sehr anschaulich und auch für Laien gut nachvollziehbar das Bauprojekt erklärt wird. Für den Auftraggeber lassen sich die Wettbewerbsbeiträge und deren Dokumentation ideal in der Öffentlichkeitsarbeit für eine Pressekonferenz, Gemeindeversammlung, Ausstellung oder Veröffentlichung nutzen. Eine gewünschte Beteiligung der Kirchengemeinde kann dadurch geschickt gefördert werden. Ein weiterer positiver Einfluss kann durch eine enge Einbindung von politischen Entscheidungsträgern wie der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, Parteien und Verbänden sowie den Genehmigungsbehörden wie dem Denkmalschutz, der Stadtplanung und der Baurechtsabteilung erreicht werden.

Wird man durch einen Wettbewerb von Fachleuten fremdbestimmt?

Die Jury setzt sich aus Fachpreis- und Sachpreisrichterinnen und -richtern zusammen, die eine Empfehlung für die Beauftragung eines Preisträgers aussprechen. Das kirchliche Entscheidungsgremium kann dieser Empfehlung folgen, ist aber frei in seiner Entscheidung. In der Regel ist das Preisgericht mit einem Stimmenvorteil auf Seiten der externen Fachpreisrichterinnen, Fachpreisrichter gegenüber den internen Sachpreisrichterinnen, Sachpreisrichtern besetzt. Wenigstens eine Stimmengleichheit beider Professionen fordert die RPW bei privaten/nicht öffentlichen Auftraggebern. Bei Mehrfachbeauftragungen kann von dieser Regelung abgewichen werden und den Sachpreisrichtern eine Stimmenmehrheit eingeräumt werden. Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass versierte Fachpreisrichterinnen und -richter das ganze Gremium einschließlich Beraterinnen und Beratern am Entscheidungsprozess zu beteiligen wissen und in der Regel eine Wettbewerbsentscheidung mit hohem Zuspruch aller Beteiligten herbeiführen können.

Steigern Wettbewerbe die Gesamtbaukosten nicht erheblich?

Die Verfahrenskosten setzen sich anteilig aus Kosten für Grundlagen, wie Plangrundlagen und Gutachten, sowie Preisgeldern zusammen, die bei einer Direktbeauftragung weitgehend auch abgerechnet würden. Zusätzlich sind im Wesentlichen noch für die Wettbewerbsbetreuung und Preisrichterhonorare Finanzmittel einzuplanen. Die Mehrkosten für einen Wettbewerb belaufen sich auf ein bis zwei Prozent der gesamten Baukosten. Der Mehrwert ergibt sich mit verbesserter funktionaler Ausnutzung und Flächenplanung und damit einer insgesamt wirtschaftlicheren Planung.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Akzeptanz des Prozesses in den Gemeindegremien ist wesentlich für den Erfolg des Wettbewerbverfahrens. Deshalb muss die Gemeinde offene Fragen klären und den gesamten Prozess ausführlich kommunizieren. Dabei helfen zum Beispiel Checklisten und Ablaufbeschreibungen. Bis in die Jurysitzung hinein muss sichergestellt sein, dass alle Architektur-Laien eingebunden sind. Dazu sollten ausreichend viele Jurymitglieder aus der Gemeinde berufen werden, mindestens beratend oder als stellvertretende Mitglieder. Das erhöht den Kreis der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Gemeinde. Hier sind auch Abweichungen von der RPW vertretbar. Der Juryvorsitzende sollte die Sitzungen in einer vertrauensfördernden und kooperativen Weise leiten. Die in manchen Gemeinden vor dem Wettbewerb bestehende Sorge der Fremdbestimmung kann so in der Regel ausgeräumt werden.

Ein weiterer Erfolgsfaktor für Wettbewerbe in Kirchengemeinden ist eine aussagekräftige Aufgabenstellung. Sie soll eine Problemstellung formulieren und nicht bereits Lösungsansätze im Blick haben. Hier sollte die Bauberatung unterstützen und zum Beispiel dabei helfen, das Wunschraumprogramm mit dem zur Verfügung stehenden Budget in Einklang zu bringen. Die Vorprüfung kann während des Wettbewerbsverfahrens eine grobe Kostenschätzung für die eingereichten Entwürfe erstellen, um die Einhaltung des Kostenziels zu überprüfen.

Wettbewerbe tragen zum Gemeindeaufbau bei, da sich die Gemeinde bei der Vorbereitung intensiv mit den eigenen Zielen und Konzepten auseinandersetzt. Dadurch entsteht ein fruchtbarer, kreativer Prozess und die Entscheidungen werden nachvollziehbar in die Öffentlichkeit kommuniziert.

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