5.22 Ehrenamtliche Mitwirkung an Bauprojekten

Ehrenamtliche zu beschäftigen, kann bei der Unterhaltung kirchlicher Gebäude Gemeinden finanziell entlasten. Jedoch sollte jedes Presbyterium vor einem ehrenamtlichen Einsatz die Risiken kennen sowie die Chancen und Grenzen abwägen. Die Empfehlung ist deshalb, eher restriktiv und nur bezogen auf bestimmte Aufgabenbereiche mit Ehrenamtlichen zu arbeiten.

Ein Einsatz von ehrenamtlich Mitarbeitenden kann gut bei sogenannten Schönheitsreparaturen erfolgen, wie etwa Malerarbeiten und Bodenbelagsarbeiten. Aber auch hier ist zu beachten, dass durch notwendige Gerüststellungen oder die Nutzung von Maschinen, Gefahren für Nichtfachleute bestehen, die es zu vermeiden gilt. Auch wenn Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen besteht, sollte die Unfallgefahr nicht unterschätzt werden.

Zusätzlich zu den Schönheitsarbeiten kommen beispielsweise Aufgaben wie

  • Aufräum- und Entrümpelungsarbeiten (zum Beispiel Dachstuhl),
  • kleinere Abbrucharbeiten/Abschlagen von Putz und
  • Erdarbeiten (z. B. Drainage oder Abdichtungsarbeiten am Außenmauerwerk)

zur Ausführung durch Ehrenamtliche infrage.

Einsatz von ehrenamtlich tätigen Handwerkern

Anders als bei den ehrenamtlich tätigen Laien verhält es sich mit der Beschäftigung von ausgebildeten Handwerkerinnen und Handwerkern, die ohne Entgelt für eine Kirchengemeinde arbeiten. Hier kann grundsätzlich in allen Gewerken von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. In diesem Fall kommt aber kein Vertrag über die Ausführung der Bauleistungen zustande und es entstehen somit auch keine Pflichten zur Gewährleistung für den Handwerker. Oftmals kann bei der Ausführung der Gewerke aber noch nicht überblickt werden, welche Folgekosten – unter Umständen  – auf eine Gemeinde im Falle einer unzulänglichen Leistung zukommen. Unklar wäre z. B. die Haftung, wenn beim Verlegen von Fliesen eine Gasleitung angebohrt würde.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Schäden erst nach Jahren sichtbar werden. Die Gemeinde muss sich im Klaren darüber sein, dass dann kostenpflichtige Reparaturen beauftragt werden müssen.

Die Empfehlung lautet daher, in diesen Bereichen besser einen ordentlichen Vertrag mit dem Handwerker zu vereinbaren und diesen einen Teil oder den Gesamtbetrag seiner Vergütung zurück spenden zu lassen.

Einsatz von ehrenamtlich tätigen Architekten und Ingenieuren

Kritischer als bei den Handwerksleistungen wird die ehrenamtliche Beschäftigung von Architekten und Ingenieuren gesehen. Auch wenn die Frage der Haftung und Versicherung für Ehrenamtliche geklärt ist, verbleiben einige Punkte, die hiervon in den meisten Fällen abraten lassen:

  • Das Leistungsprofil, das ehrenamtlich erbracht wird, sollte genau beschrieben werden, damit beiden Seiten wissen, welche Bereiche der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überhaupt ehrenamtlich abgedeckt werden.
  • Der Gemeinde muss bewusst sein, dass der ehrenamtlich Tätige sein Honorar auch noch nachträglich einfordern kann, zum Beispiel wenn der Aufwand größer ist, als erwartet.
  • Schwierig ist eine Regelung zur Verpflichtung des Ehrenamtlichen, die erwartete Leistung auch zu erbringen. Was passiert, wenn zum Beispiel Bauleitung nur sporadisch und nicht in ausreichendem Maße stattfindet? Oder wenn der Ehrenamtliche mitten in der Baumaßnahme plötzlich ausfällt durch andere Verpflichtungen oder Krankheit? Es gibt dann kein Büro, das kurzfristig einspringen könnte.

Sinnvoll erscheint jedenfalls eine Begrenzung des Umfangs der Leistungen, für die eine ehrenamtliche Tätigkeit infrage kommt. Als eine bereits gesetzlich definierte Grenze gilt deshalb, dass für das Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt werden muss. Dies ist ab einer bestimmten Komplexität des Bauvorhabens der Fall.

Zu empfehlen ist der Einsatz von ehrenamtlichen Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren danach für Maßnahmen, die der Baukirchmeister/die Baukirchmeisterin üblicherweise alleine ausschreibt und überwacht. Um eine praktikable und rechtssichere Lösung zu erreichen, hat es sich auch hier bewährt, einen regulären Vertrag abzuschließen und einen Teil des Honorars zurück spenden zu lassen.

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