5.20 Wie werden große Bauvorhaben gesteuert?

Die Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben erfordert je nach Projektumfang viel Zeit. Bereits zu Beginn eines Projektes sollten sich deshalb Presbyterium und Bauausschuss fragen, wer zur Steuerung der Maßnahme mit welchen zeitlichen Möglichkeiten zur Verfügung steht, wie und von wem Entscheidungen getroffen werden und ob eine professionelle Unterstützung notwendig ist. Die Einschätzung der eigenen Ressourcen sollte realistisch sein.

Die Projektsteuerung muss unabhängig von den am Projekt beteiligten Planern (Architektur- und Ingenieurbüros) erfolgen, da deren Leistungen ebenfalls überwacht werden müssen. Die Projektsteuerung unterstützt das Presbyterium in seiner Bauherren-Rolle und bereitet alle notwendigen Beschlüsse zur Steuerung der Kostenentwicklung, des Zeitplans und der gewünschten Qualität des Bauwerkes vor. So gelingt eine effektive Kostenkontrolle. Dies ermöglicht tatsächliche, also rechtzeitige, Entscheidungsoptionen für das Presbyterium oder den Bauausschuss. Gerade das Risiko der bei Bauprojekten so häufig befürchteten Kostensteigerung kann so deutlich eingedämmt werden.

Das anhängende Merkblatt beschreibt noch einmal detaillierter, um was es bei Projektsteuerung geht.

Download: Merkblatt

Die Projektsteuerung muss vertrauensvoll mit dem Bauausschuss zusammenarbeiten. Dies erfordert eine gute vertragliche Grundlage, denn die Leistungen einer Projektsteuerung sind rechtlich nicht so klar beschrieben, wie dies über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure der Fall ist. Eine fundierte Beratung des Vertrages ist daher unerlässlich. Ein Vertragsmuster und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website der Bauberatung zu finden.

Musterverträge für externe Planer

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