Ohne zuverlässige Orte ist ein lebendiges Gemeindeleben nicht vorstellbar. Der Wandel im kirchlichen Leben und der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen haben jedoch Auswirkungen auf die Gestaltung der Gemeindearbeit und auf die Ausstattung mit Treffpunkten und Häusern.
Es stellt sich zum Beispiel die Frage, wie der zu große Gebäudebestand einer kleiner werdenden Kirchengemeinde angepasst werden kann. Wie ist in Zeiten geringerer finanzieller Möglichkeiten mit baulichen Mängeln umzugehen? Was ist zu tun, wenn ein Sanierungsstau eingetreten ist und die Gebäude unattraktiv aussehen und ästhetisch vernachlässigt erscheinen? Wie kann der besonders hohe Aufwand für die Erhaltung der kirchlichen Denkmäler auf Dauer geleistet werden?
Um solche Fragen beantworten zu können, müssen Strategien für die künftige Gemeindearbeit und ihre Standorte überdacht und weiter entwickelt werden. Es ist zu prüfen, welche Gebäude und Grundstücke für die heutigen und für die zukünftigen Aufgaben erforderlich sind und mit den vorhandenen Finanzmitteln zu erhalten sind. Der Gebäudebestand in den Gemeinden ist oft zu groß und könnte vielerorts durch bessere Raumnutzung reduziert werden. Gebäude, die derzeit zwar dem kirchlichen Dienst gewidmet sind, aber künftig aus inhaltlichen, ökonomischen oder baulichen Gründen nicht mehr unterhalten werden können, müssen mittelfristig aufgegeben werden.
Die Erfahrung zeigt, dass solche Überlegungen oft auf grundsätzliche und emotionale Widerstände stoßen. Dabei kann die Aufgabe von Gebäuden und Grundstücken entscheidend dazu beitragen, die verbleibenden Gebäude instand halten zu können und deren personelle Ausstattung zu sichern. Die Diskussionen um Nutzungsänderung, Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Gebäuden, in denen viele Generationen Gemeinschaft erfahren und gelebt haben, sind oft schmerzlich. Letztlich geht es um eine Vision für die Zukunft der Gemeinde, auch wenn Reduzierungen weiter nötig bleiben. Der verbleibende Bestand soll gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden.
Jede bauliche Situation in einer Gemeinde ist ein Einzelfall und bedarf intensiver Beratung, wie sie die Bauberatung der Evangelischen Kirche im Rheinland bietet.
Immobilienbewirtschaftung
In vielen anderen Gebäuden findet keine kirchliche Nutzung statt. Diese Gebäude tragen dann mit ihrem Ertrag zur Sicherung kirchlicher Arbeit bei.
Viele Gemeinden verfügen über einen Wohnungsbestand, der solche Erträge erwirtschaften soll. In der Vergangenheit war es meist üblich, dass die Vermietung und Bewirtschaftung solcher Wohnungen durch den Baukirchmeister oder die Baukirchmeisterin erfolgte. Inzwischen ist es angesichts zum Teil erheblicher Wohnungsbestände kaum noch möglich, solche Aufgaben ehrenamtlich zu erbringen. Auch in den Verwaltungsämtern ist nur in Ausnahmefällen genügend Personal vorhanden, hier die Ehrenamtlichen zu unterstützen.
Eine professionelle Wohnungsverwaltung erweist sich erfahrungsgemäß erst ab einer Wohnungsanzahl von 1.000 bis 1.500 Wohneinheiten als sinnvoll. Erst dann können die dazu benötigten Professionen in ausreichender Zahl vorgehalten und effektive Arbeitsprozesse gestaltet werden.
Es bestehen daher grundsätzlich zwei Alternativen einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes. Eine Möglichkeit besteht darin, die Wohnungsverwaltung auszugliedern und an professionelle Anbieter zu vergeben (Outsourcing). Die Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) ermöglicht mit dem § 38 (2) die Übertragung von Verwaltungsgeschäften an Dritte zur treuhänderischen Verwaltung kirchlichen Vermögens. Voraussetzung ist, dass die Anwendung kirchlicher Vorschriften sichergestellt ist und geeignete Maßnahmen zur Kontrolle vereinbart worden sind.
Schwierig – und mit hohen Kosten verbunden – ist es für Dienstleister, sich auf die manchmal komplexen Entscheidungswege kirchlicher Gremien einzulassen. Wenn beispielsweise jede Beauftragung einer Firma, die Schönheitsreparaturen erledigen soll, durch die Präsesrunde (Vorsitzende des Presbyteriums und Kirchmeisterinnen und Kirchmeister) freigegeben werden muss, wird der Abstimmungsprozess zu langwierig. Wirtschaftliche Angebote sind deshalb nur zu erwarten, wenn es den Kirchengemeinden gelingt, möglichst viel Verantwortung an den Dienstleister abzugeben und sich auf die Kontrolle bei der Einhaltung der vereinbarten Ziele (z. B. Leerstandsquote, Beschwerdemanagement, Rendite) zu konzentrieren. In manchen Fällen wird es auch nötig sein, das Portfolio einer kritischen Analyse zu unterziehen und sich von Immobilien zu trennen, die wegen des hohen Aufwandes zu geringe oder keine Erträge erwirtschaften.
Für viele Gemeinden stellt diese Vorgehensweise eine hohe Hürde dar, da eine große Verbundenheit mit den eigenen Wohnungen besteht. In diesem Fall kann nur empfohlen werden, zusammen mit dem Verwaltungsamt des Kirchenkreises ein eigenes Bewirtschaftungsmodell zu entwickeln. Die notwendige Anzahl von Wohnungen für eine professionelle Wohnungsverwaltung wird in einem einzelnen Kirchenkreis nicht erreicht. Es wäre dann wünschenswert, dass mehrere Kirchenkreise gemeinsam ein Kompetenzzentrum (gemäß § 14 Verwaltungsstrukturgesetz) bilden und den Wohnungsbestand gemeinsam bewirtschaften. Auch in dieser Konstellation werden sich die Gemeinden aber die Frage stellen müssen, wie aufwändig sich die Bewirtschaftung gestaltet, denn auch hier muss die Dienstleistung letztlich durch die Gemeinden finanziert werden.