5.14 Wo bekomme ich Bauberatung?

Ehrenamtliche, die für die Gebäude ihrer Kirchengemeinde Verantwortung tragen, sind häufig keine Baufachleute und haben deshalb viele Fragen rund um das Thema Bauen. Die Bauberatung des Landeskirchenamtes und die Verwaltungsämter der Kirchenkreise unterstützen deshalb die Presbyterien durch Beratung und die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Vertragsmustern.

Der Beratungsprozess sollte möglichst frühzeitig beginnen, damit ein Bauprojekt von Anfang an in die richtigen Bahnen gelenkt wird. Hierzu genügt es, wenn die Baukirchmeisterin, der Baukirchmeister oder andere Bauverantwortliche der Gemeinde formlos mit der Bauberatung Kontakt aufnehmen. Dabei ist die Beratung in der Regel nach folgender Zuordnung auf das Landeskirchenamt und die Verwaltungsämter der Kirchenkreise aufgeteilt:

Beratungspflicht und Genehmigung gemäß §§ 51 und 52 WiVO

Zuständigkeiten

Landeskirchenamt 

  • Baumaßnahmen an Gottesdienststätten,
  • Baumaßnahmen an Denkmälern,
  • Neubauten von Gemeindehäusern,
  • Entwidmung von Gottesdienststätten,
  • Maßnahmen an Orgeln und Glocken,
  • Vertragsberatung.

Kirchenkreis

  • Baumaßnahmen an allen profanen Gebäuden (z.B. Kindergärten, Wohngebäude)
  • Instandsetzung von Gemeindehäusern, die nicht Gottesdienststätte oder Denkmal sind.

Bauberatung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein Prozess, der die entscheidenden Schritte eines Projektes immer wieder punktuell begleitet.

Entwickeln

Am Beginn eines Bauprojektes – ob es sich um Instandhaltung, Erweiterung oder Neubau handelt – ist die Aufgabe gut zu beschreiben. Alle Beteiligten verständigen sich auf Inhalt und Budget für die geplante Maßnahme. Es ist sinnvoll, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt die Bauberatung zu kontaktieren.

Oft ist dann die Genehmigung unkompliziert. Gemeinsam mit dem Verwaltungsamt wird ein Antrag gestellt. Dieser enthält unter anderem Angaben zum Projekt und den Presbyteriumsbeschluss zur Finanzierung. Das je nach Art des Projektes zuständige Aufsichtsorgan (Landeskirchenamt oder Kreissynodalvorstand) prüft den Antrag und sendet der Kirchengemeinde die Genehmigung zu.

Manchmal ist aber zuerst Grundsätzliches zu klären:

  • Was sind die Schwerpunktaufgaben der Gemeinde?
  • Wo ist der richtige Standort für das Gebäude?
  • Was kann sich die Gemeinde leisten?
  • Ist ein Architekturwettbewerb sinnvoll?
  • Gibt es Anforderungen an den Denkmalschutz?

Auch hier sollten die Gemeinden Beratung in Anspruch nehmen.

Planen

Die Rahmenbedingungen sind abgestimmt. Nun werden geeignete Planerinnen und Planer für das Bauvorhaben benötigt. Gemeinsam mit dem Bauausschuss werden Architektinnen und Architekten gesucht, die zu dem Bauvorhaben passen. Auf der Internetseite der Bauberatung www.bauberatung.ekir.de findet man Online-Exkursionsmöglichkeiten zu gelungenen Bauvorhaben. Vor Abschluss der Architekten- und Ingenieurverträge soll eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Musterverträge für externe Planerinnen und Planer finden Sie hier.

Danach legen die beauftragten Architektinnen oder Architekten erste Pläne vor.

In der Entwurfsphase geht es unter anderem um die Fragen:

  • Sind die Funktionsbereiche richtig zugeordnet?
  • Lässt sich das Gebäude auch für unterschiedliche Bedürfnisse gut nutzen? Ist es barrierefrei?
  • Ist das Energiekonzept zukunftsfähig?
  • Werden finanzielle Rahmenbedingungen eingehalten?

Danach erstellen die Planerinnen und Planer die Kostenberechnung. Alle erforderlichen Unterlagen werden an das Kirchenkreisdezernat des Landeskirchenamts oder die Superintendenturen der Kirchenkreise zur Genehmigung eingereicht.

Ausarbeiten

Die Projektgenehmigung des Antrags liegt vor. Die Planung wird immer konkreter. Der Bauausschuss muss viele Entscheidungen treffen und dabei die Finanzen im Blick behalten.

Auch in dieser Phase hilft es, die Beratung zu folgenden Fragen erneut einzubeziehen:

  • Was macht die Räume einladend?
  • Was ist alltagstauglich und technisch sinnvoll?
  • Welche Materialien haben sich bewährt?
  • Wie sind die Farben und Oberflächen?

Bald beginnen die Architektinnen oder Architekten mit den Ausschreibungen der Bauleistungen. Die kirchliche Vergabeordnung hilft, die Aufträge in einem nachvollziehbaren Verfahren an geeignete Bieter zu vergeben.

80 Prozent der Leistungen sind ausgeschrieben? Immer noch im genehmigten Kostenrahmen? Jetzt ist die letzte Möglichkeit, noch auf eine Kostenentwicklung zu reagieren. Ist das Projekt noch bei den gesetzten Zielen?

Bauen

Der Baubeginn ist ein guter Zeitpunkt, noch einmal die Öffentlichkeit über das Projekt zu informieren und mit Fundraising-Aktionen weitere Spendenmittel einzuwerben.

Haben sich Handwerker verspätet, wird Material falsch geliefert? Die Architektin oder der Architekt koordiniert die Termine und überwacht auf der Baustelle Qualität und Kosten. Je nach Größe des Objektes übernimmt die Aufgaben ein Projektsteuerungsbüro. Der Bauausschuss der Gemeinde unterstützt die Planer bei ihren Aufgaben und kontrolliert deren Arbeit. Denn das Presbyterium ist der Bauherr.

Sollte in dieser Phase etwas schief gehen oder sollten unvorhergesehene Änderungen nötig sein, ist es gut, Bauberatung in Anspruch zu nehmen.

Landeskirchliche Bauberatung

Das Baukirchmeisteramt

 

 

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