Wirksamer, messbarer Klimaschutz setzt systematisches Energiecontrolling voraus. An welcher Stelle wird in welchem Umfang Treibhausgas emittiert? Eine Erfassung und Analyse der Energieverbräuche gibt wertvolle Hinweise, wo angesetzt werden könnte und sollte.
Neben den Verbräuchen gilt es, unbedingt auch den energetischen Zustand der Gebäude im Auge zu behalten. Ein Gebäude-Klimasteckbrief mit Basisinformationen gibt eine Vorstellung darüber. Er bietet eine wichtige Grundlage, um Entscheidungen treffen zu können und zeigt, wo tiefer gehende Analysen vonnöten sein könnten.
Angesichts der existenziellen Klimakrise, der dynamischen Entwicklung der Energiemärkte sowie der CO2-Bepreisung bleiben alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche mit ihren Immobilien mehr denn je in der Pflicht, aus ihrer Schöpfungsverantwortung und aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus klimabewusst zu handeln.
Die Landessynode 2021 hat daher den Auftrag erteilt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die Energiecontrolling und einen Gebäude-Klimasteckbrief verbindlich macht.
Zur Datenerfassung und Erstellung der Steckbriefe kann das Grüne Datenkonto verwendet werden. Es werden außerdem im Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland andere Instrumente zur Verfügung gestellt. Einzelne Kirchenkreise gewinnen die nötigen Informationen auch über eine Liegenschaftssoftware.
Beschluss der Landessynode 2021
Ziel des Beschlusses 56 der Landessynode 2021 ist es, dass Kirchenkreise und Gemeinden
- einen besseren Überblick über den energetischen Zustand der Gebäude, Bauteile und Verbräuche (Ist-Zustand) bekommen, auch aggregiert nach Gebäudeart und Energieträger,
- eine zusätzliche Entscheidungsbasis für das Leitungsorgan für weitere ökologische und bauliche Maßnahmen erhalten und
- Maßnahmen auf Wirksamkeit hin überprüfen können.
Durch die Addition der Emissionen auf Kirchenkreisebene mit denen der landeskirchlichen Gebäude erhält die Landessynode überdies eine realistische Vorstellung der Treibhausgasemissionen der EKiR insgesamt. Sie dient der Erfolgskontrolle der landeskirchenweiten Klimaschutzziele.
Drucksache 04 der Landessynode 2021: Klimaschutz in der Evangelischen Kirche im Rheinland
Jeder Kirchenkreis sollte eine Ansprechperson benennen, die sich zusammen mit den Gemeinden um die Zusammenstellung der Basisdaten kümmert und den Prozess initiiert. Zusätzlich bündelt sie Fragen für und mit dem Landeskirchenamt.
Über jährliche Rechnungsdaten werden für das Energiecontrolling Strom– und Wärmeverbrauch aller im Eigentum der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und der Landeskirche befindlichen Gebäude erfasst. Unterschieden wird nach Gebäudeart und Energieträger.
In die Berechnungen sind prinzipiell auch Pfarrhäuser, Dienstwohnungen und vermietete Objekte einzubeziehen, auch wenn nur die Verbrauchsdaten erfasst werden können, die die Bewohnerinnen und Bewohner freiwillig zur Verfügung stellen oder die grundsätzlich bei den Gebäudeeigentümerinnen oder Gebäudeeigentümern vorliegen.
Damit das Erreichen der EKiR-Klimaschutzziele verfolgt werden kann, ist die Erstellung und Fortschreibung einer landeskirchenweiten CO2-Bilanz notwendig. Um die Bilanz zu erstellen, müssen auf Kirchenkreisebene aggregierte Daten bis 30.6. des übernächsten Jahres übermittelt werden (d.h. am 30.6.2022 werden die Daten für 2020 geliefert). Die zur Berechnung der für CO2-Emissionen gültigen Umrechnungsfaktoren veröffentlicht die Landeskirche im Kirchlichen Amtsblatt. Dabei ist rückwirkend mit dem Jahr 2019 zu beginnen, da dieses Jahr vor der Corona-Pandemie lag.
Die Verbrauchsdaten und die CO2-Emissionsentwicklung soll jährlich durch das Leitungsorgan (Presbyterium, Kreissynodalvorstand für Gebäude des Kirchenkreises und Kollegium für landeskirchliche Gebäude) zur Kenntnis genommen werden. Zur Datendokumentation und Übermittlung der Daten kann das Grüne Datenkonto genutzt werden. Alternativ können die Daten in Form einer Exceldatei zugeleitet werden. Hierzu steht ein Muster zur Verfügung. Sollten Sie sich für Excel entscheiden, empfiehlt es sich, das Klimaschutzmanagement zu kontaktieren. Sie bekommen dann weitere Excel-Dateien zugesendet, mit denen Sie die erforderlichen Mindestangaben berechnen können.
Bestimmung der Netto-Grundfläche laut Muster:
Wenn Sie die Netto-Grundfläche (NGF) oder auch Netto-Raumfläche (NRF, nach DIN 277) nicht aus den Bauplänen ablesen können, sollten Sie diese ermitteln. Dazu benötigen Sie zunächst die Brutto-Grundfläche (BGF) und die Konstruktions-Grundfläche (KGF). Die BGF kann ermittelt werden, indem man die Außenmaße des Gebäudes nimmt (entweder durch Ablesen oder Abmessen aus Plänen oder Abmessen am Objekt) und diese mit der Anzahl der Geschosse multipliziert. Sollte die KGF nicht bekannt sein, ziehen Sie von der BGF pauschal 30 Prozent für die KGF ab, sodass sich die NGF ergibt.
Netto-Grundfläche (NGF) = Brutto-Grundfläche (BGF) – Konstruktions-Grundfläche (KGF)
Bei Wohn- und Pfarrhäusern ist nicht die Netto-Grundfläche, sondern die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung oder die Nutzfläche nach DIN 277 heranzuziehen.
Weitere Details zu den verschiedenen Flächenarten, die nach DIN 277 festgelegt sind, finden Sie hier: https://www.bauprofessor.de/din-277-grundflaechen-rauminhalte-hochbau
Empfehlung
Zusätzlich zur Erfassung von Energiedaten, die aus Rechnungen ersichtlich sind, hat es Vorteile, wenn in jeder Kirchengemeinde eine Person für Energiefragen zuständig ist und die monatlich abzulesenden Zählerstände/Verbrauchsdaten beobachtet. Durch eine verantwortliche Person erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass aus den Daten tatsächlich Klimaschutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Vorteile der Zählerablesung:
- Störungen können schneller erkannt und behoben werden.
- Veränderungen bei der Nutzung sind am Zählerstand ersichtlich. Gezielte Sparmaßnahmen können getroffen werden.
- Rechnungen können kontrolliert werden.
Gebäude-Klimasteckbrief
Der Gebäude-Klimasteckbrief ist für alle im Eigentum der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und der Landeskirche befindlichen Gebäude zu erstellen. Dabei sind auch Pfarrhäuser, Dienstwohnungen sowie Wohngebäude und Eigentumswohnungen, die auf dem freien Markt vermietet werden, einzubeziehen.
Der Steckbrief dient den Leitungsorganen auf verschiedenen Ebenen (Presbyterium für Gebäude der Kirchengemeinde, Kreissynodalvorstand für Gebäude des Kirchenkreises und Kollegium für landeskirchliche Gebäude) dazu, Alter und Zustand bestimmter Gebäudeteile zur Kenntnis zu nehmen, um einen Hinweis auf wirkungsvolle Ansatzstellen für Sanierungsmaßnahmen und andere klimaschützende Maßnahmen zu bekommen.
Zur Erstellung des Gebäude-Klimasteckbriefs kann das Grüne Datenkonto genutzt werden. Alternativ kann auch hier der Steckbrief mithilfe eines Excelmusters erstellt werden.
Die einzutragenden Daten verschaffen einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes, über die Flächenausnutzung und die Bauteile, an denen am dringendsten Handlungsbedarf besteht. Diese Parameter werden durch eine differenzierte Erfassung der Gebäudehülle ergänzt, im Einzelnen von Dach, Fenstern, Fassade und Flächen zu unbeheizten Räumen. So entsteht eine Entscheidungsbasis für potenzielle Sanierungen und andere Klimaschutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung der Gemeindegliederentwicklung.

Mit einem Ampelsystem weisen bei bestimmten Parametern „Warnleuchten“ auf potenziellen Handlungsbedarf hin, zum Beispiel bei Fenstern, die vor 1978 eingebaut oder saniert wurden (Clusterung nach Bauzeiten). Sollte durch das Ampelsystem dringender Handlungsbedarf signalisiert werden, sollten in einer zweiten Stufe gemeinsam mit der kreiskirchlichen Energiemanagement-/Bauverwaltung die weiteren Schritte beschlossen werden. Beispielsweise eine Gebäudestrukturanalyse oder Energieberatung nach BafA-Standards (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Die Grafik zeigt die für den Gebäude-Klimasteckbrief relevanten Merkmale.
Das Jahr der letzten Sanierung ist ein Indikator, um Rückschlüsse über den energetischen Zustand eines Gebäudes zu ziehen. Je länger das Jahr zurückliegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass Handlungsbedarf beim Klimaschutz besteht:
- < 1978 Wärmeschutzverordnung tritt 1977 in Kraft (Farbe rot)
- < 2002 Energieeinsparverordnung tritt in Kraft (Farbe gelb)
- > 2002 (Farbe grün)
Stand des Klimaschutzes
Spätestens alle zwei Jahre ist der Stand des Klimaschutzes auf der Landessynode zu thematisieren, solange bis die Klimaschutzziele der EKiR erreicht sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Pläne und Maßnahmen den Entwicklungen angepasst werden können.
Das Grüne Datenkonto – Tutorials
Zu den Videos:
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Beschluss der Landessynode 2022
Die Landessynode 2022 hat beschlossen, dass die Evangelische Kirche im Rheinland bis 2035 treibhausgasneutral werden soll. Basis dafür wird eine Gebäudebedarfsplanung sein, die bis 2027 durchgeführt werden muss. Die Standards dafür werden derzeit erarbeitet. Als Sofortmaßnahmen sind die Heizungsanlagen der kirchlichen Körperschaften nach landeskirchlichen Standards und Muster zu überprüfen und zu optimieren. Außerdem soll Strom bezogen werden, der ausschließlich aus regenerativen Quellen erzeugt worden ist, zum Beispiel nach „ok-power-Siegel“ oder „Grüner Strom-Label“. Investitionen in die Erzeugung regenerativer Energie, wie beispielsweise in Fotovoltaikanlagen sind ebenfalls essentiell.
Warum sollte eine Heizungsoptimierung durchgeführt werden?
Die meisten Heizungsanlagen der Evangelischen Kirche im Rheinland werden aktuell noch mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas beheizt. Viele der Anlagen sind technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand oder sind falsch eingestellt. Hier gibt es aus energetischer Sicht noch großen Verbesserungsbedarf. Um dieses Energieeinsparpotential zu heben, bietet sich ein systematischer Heizungscheck mit anschließender Optimierung der Heizungsanlage an. Schätzungsweise können hier bis zu 20 Prozent an Energiekosten pro Jahr eingespart werden.
Was unterscheidet eine Heizungsoptimierung von einem Heizungscheck?
Der Heizungscheck ist seit 2008 mit der DIN EN 15378 deutschlandweit standardisiert und wurde 2016 durch weitere Kriterien ergänzt und weiterentwickelt (u.a. Inspektion der Warmwasseraufbereitung). Er dient dazu, eine systematische Bestandsaufnahme in den Bereichen Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe durchzuführen, um so Schwachstellen und Potentiale aufzudecken. Anhand dessen kann im zweiten Schritt eine Heizungsoptimierung wie beispielsweise die Durchführung eines Hydraulischen Abgleiches, die Änderung der Heizzeiten oder der Austausch einer Umwälzpumpe vom jeweiligen Fachunternehmen beauftragt werden. Erst durch die Heizungsoptimierung kommt es zur Energieersparnis.
Landeskirchliches Muster zur Heizungsoptimierung
Die Checkliste des Landeskirchenamtes dient als Muster für einen einheitlichen landeskirchlichen Standard, an dem sich Fachunternehmen orientieren können. Sie beinhaltet eine Anleitung, was genau durchgeführt werden soll und dient gleichzeitig als Bericht, in dem auch die empfohlenen Maßnahmen aufgenommen werden. Neben der Bestandsaufnahme der Heizungsanlage, soll das Augenmerk auch auf die Regelungstechnik gelenkt werden, da hier erfahrungsgemäß viele Einstellungen überprüft werden müssen und idealerweise sofort bei der Begehung optimal angepasst werden. Zudem ist es sinnvoll, eine ungefähre Schätzung über die prognostizierte Energieeinsparung durch die durchgeführten Maßnahmen und weiteren Empfehlungen zu erhalten. Die Checkliste fragt darüber hinaus noch andere im kirchlichen Kontext wichtige Kriterien ab (speziell für Kirchen). Sinnvoll wäre auch Heizungscheck und Heizungsoptimierung am gleichen Tag durchzuführen, um Anfahrtskosten etc. zu sparen.
Wer führt Heizungsoptimierungen aus?
Energieberaterinnen und -berater, Sanitär-Heizung-Klima-Handwerkerinnen und -Handwerker, Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger oder andere Fachunternehmen. Vorerfahrungen im Zusammengang mit kirchlichen Gebäuden sind wünschenswert. Neben der örtlichen Handwerkskammer ist die Energieeffizienz-Expertenliste der deutschen Energieagentur bei der Suche nach Anbietern sehr hilfreich.
Wie viel kostet eine Heizungsoptimierung und gibt es Fördermittel?
Der nach DIN EN 15378 genormte Heizungscheck kostet zwischen 100 und 200 Euro und ist nicht förderfähig. Er ist aber oftmals Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Förderleistungen für die Heizungsoptimierung. Viele der durch einen Heizungscheck vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen an der Heizung sind förderfähig (Bsp. Hydraulischer Abgleich). Hier gibt der Förder.Weg.Weiser der Evangelischen Kirche im Rheinland Auskunft.
Sind Heizungschecks nach der im Oktober 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) nicht ohnehin verpflichtend für kirchliche Körperschaften?
Generell gilt die Verordnung auch für kirchliche Körperschaften. Die Mittelfristverordnung verpflichtet zur Heizungsprüfung und zur Optimierung von Heizungsanlagen, die zur Wärmeerzeugung durch Erdgas vorgesehen sind. Für Gaszentralheizungen bestimmter Größen ist darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich nach standardisiertem Verfahren verpflichtend. Siehe dazu Energiesparratgeber, Energie & Kirche, Seite 21. Bitte beachten Sie auch den genauen Wortlaut der Verordnung.
Bezug von Strom aus ausschließlich regenerativen Quellen
Bei der zu beziehenden elektrischen Energie soll die Evangelische Kirche im Rheinland auf Energien setzen, die ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen (Sonne, Wasser, Wind, Biomasse, Geothermie). Indikator hierfür kann sein, dass es sich um zertifizierten Ökostrom handelt. Nach „ok-power-Siegel“ und „Grüner Strom-Label“ zertifizierte Anbieter erfüllen die Anforderungen und sind darüber hinaus allenfalls geringfügig an Kohle- oder Atomkraftwerken beteiligt und investieren in Energiewendeprojekte. Es gibt jedoch Energieversorger, die nicht zertifiziert sind, aber diesen Ansprüchen genügen. Da in diesem Bereich der technologische Fortschritt ständigen Veränderungen unterworfen ist, sind diese Zertifizierungen, die der Orientierung dienen, beispielhaft genannt.
Anzumerken ist, dass kirchliche Akteurinnen und Akteure die Energiewende vor Ort noch mehr unterstützen können, indem sie selbst den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Zum Beispiel mit selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen.
Vorlagen auf EKiR.intern
Folgende Downloads können Nutzerinnen und Nutzer des EKiR-Portals auf EKiR.intern abrufen:
Bogen zur Meldung von Energieverbrauchsdaten und CO2-Emissionen
Datenerhebungsbogen für Gebäude
Landeskirchlicher Standard Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand