Gottesdienststätten sind auch Gemeindezentren mit einer multifunktionalen Nutzung und Friedhofskapellen. Es ist keine förmliche Widmung erforderlich. In der Regel erfolgte die Widmung zur Gottesdienststätte durch Herkommen oder sogenanntes konkludentes = schlüssiges Handeln, zum Beispiel einfach durch das regelmäßige Feiern von Gottesdiensten. Regelmäßig kann dies auch sein, wenn zum Beispiel nur noch zweimal im Jahr zu Ostern und zu Weihnachten die Gottesdienststätte in Gebrauch ist.