In Konzeptvergaben werden kirchliche Grundstücke nicht ausschließlich zum Höchstpreis, sondern im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren nach der Qualität des Nutzungskonzeptes und unter Bewertung des Erfüllungsgrades der vorgegeben ökologischen, sozialen, wohnungs- und städtebaulichen Kriterien in Erbpacht vergeben oder veräußert.
In allen Fällen erfolgt der Zuschlag im Rahmen einer Konzeptvergabe an denjenigen, der das beste Konzept vorstellt und nicht allein den höchsten Preis offeriert. Soweit die Inhalte der vom den Bietenden vorgestellten Konzepte den Wünschen und Erwartungen der Kirchengemeinde am besten entsprechen beziehungsweise diese übererfüllen, wird man vom „besten“ Konzept sprechen können.
Zur Vorbereitung einer Konzeptvergabe ist somit die Feststellung der Wünsche und Bedürfnisse der Kirchengemeinde erforderlich, die auf dem Grundstück realisiert werden sollen.
Die Projektbeschreibung
Die Kirchengemeinde erstellt daher im Vorfeld einer Konzeptvergabe eine konkrete Projektbeschreibung, die die zu realisierenden Wünsche und Ziele beschreibt. Die Projektbeschreibung kann dann um Wünsche weiterer lokaler Beteiligter erweitert werden (z. B. der Kommune).
Mögliche Ziele könnten sein:
(1) gedeckelte Baukosten und bezahlbare Mieten,
(2) Aufnahme von Personengruppen, die einen erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt haben,
(3) ökologischen Standards (z.B. Verbau von nachwachsenden Rohstoffen), welche nicht durch (Energie-)Einsparungen refinanziert werden sowie
(4) Angebote an das Quartier, die nicht durch Einnahmen refinanziert werden, z.B. Räumlichkeiten, die die Quartiersöffentlichkeit nutzen kann.
Die Bewertungsmatrix
Aus den Wünschen und Zielen, festgehalten in der Projektbeschreibung, werden die Kriterien abgeleitet, anhand derer ein Konzept bewertet wird. Folgerichtig sind diese Kriterien „Bewertungskriterien“. Diese werden der Übersicht halber in einer Bewertungsmatrix zusammengefasst.
Bei einer Konzeptvergabe darf der zu entrichtende Preis für das Grundstück nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Punktematrix, also die absolute Bewertung der Bewerbungen nach einem festgelegten Schema, bietet wenig Auswertungsaufwand und verspricht Rechtssicherheit durch quantifizierbare Parameter. Am Ende siegt die punktbeste Bewerbung, die alle gestellten Aufgaben sicher gelöst hat.
Wohngruppenprojekte
Ein gesondertes Augenmerk ist auf gemeinschaftliche Wohngruppenprojekte zu richten. Sinn und Zweck gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist die Schaffung von Wohnraum und die Vermeidung von Preisspekulationen. Gemeinschaftliche Wohngruppenprojekte gehen aus einem Zusammenschluss von (größtenteils) Privatpersonen hervor. Jede Person bringt hierbei ihr eigenes Anliegen, ihre Vorstellungen, Ansprüche und Kapital in das Wohnprojekt mit ein. Gemeinschaftliche Wohngruppenprojekte können als Genossenschaft gegründet werden. Sollen Konzeptvergaben auch gemeinschaftliche Wohnprojekte fördern, ist das Verfahren der Konzeptvergabe entsprechend anzupassen.
Beispiele und Arbeitshilfen können hier gefunden werden: Grundstücksvergabe nach der Qualität von Konzepten (Broschüre des Landes Hessen)