7. Dritte / Dritter

Wird in einer Rechtsvorschrift der Begriff „Dritte“ oder „Dritter“ genannt, so ist damit eine Person gemeint, die außerhalb einer Rechtsbeziehung von zwei anderen Personen steht. Person kann ein Mensch, ein Unternehmen, eine Kirchengemeinde oder auch eine Kommune sein, also eine natürliche oder eine juristische Person.

Wenn es um die Haftung von Presbyterinnen oder Presbytern geht (§ 73 Kirchenorganisationsgesetz), so gelten besondere Regelungen – egal, ob die Kirchengemeinde einen Schaden erleidet oder eine Dritte, zum Beispiel eine Gottesdienstbesucherin. Hier besteht aufgrund des Presbyteramtes eine besondere Rechtsbeziehung zwischen Kirchengemeinde und Presbyter oder Presbyterin, die Gottesdienstbesucherin ist daher „Dritte“. Oft werden auch nicht-kirchliche Akteure als Dritte bezeichnet. Sie stehen außerhalb der kirchlichen Rechtssphäre. So ist ein Merkmal eines Eigenbetriebs, dass er Mittelzuwendungen von nicht-kirchlichen Akteuren erhält und damit wirtschaftet. Das können zum Beispiel Refinanzierungen von Land oder Kommune für den Betrieb einer Kindertagesstätte sein. Diese sind dann Dritte (§ 33 WiVO).

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