7. Vergabeverfahren

Eine freihändige Vergabe bedeutet eine formlose Preisanfrage, meist auch ohne Leistungsverzeichnis.

Von beschränkter Ausschreibung spricht man, wenn eine ausgewählte Anzahl von Firmen (3 bis 8) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird. Hier handelt es sich um ein förmliches Verfahren, denn die Abgabe der Angebote erfolgt bis zu einem bestimmten Termin, bei dem alle Angebote geöffnet und geprüft werden (Submission).

Bei einer öffentlichen Ausschreibung muss der Bauherr öffentlich bekannt geben, dass er Leistungen ausschreibt. Alle geeigneten Firmen können sich daraufhin an der Ausschreibung beteiligen oder sich um die Teilnahme bewerben. Auch hier handelt es sich um ein förmliches Verfahren, für das die VOB genaue Regeln vorgibt.

Vergabeordnung

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