7. Kameralistik

In der Evangelischen Kirche im Rheinland war bis zum 31.12.2014 die sogenannte Ist-Kameralistik Grundlage des Finanzwesens. Dabei werden nur Vorgänge erfasst, die auch einen Zahlungsvorgang nach sich ziehen. Es sollte zwar eine Erfassung, aber keine Bewertung des Vermögens erfolgen. Daher beinhaltete die Kameralistik keine Bilanz, weder Forderungen noch Verbindlichkeiten und keine Abschreibungen.

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