2. Leitung und Aufsicht

Der Bereich „Leitung und Aufsicht“ ist Mitte März 2024 rechtlich in das neu geschaffene Kirchenorganisationsgesetz übergegangen. Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel: „Die neue Kirchenordnung und das neue Kirchenorganisationsgesetz“.

2.1 Handeln der Leitungsorgane

In der Evangelischen Kirche im Rheinland geschieht Leitung grundsätzlich gemeinsam. Entscheidungsgremien setzen sich aus Pfarrerinnen und Pfarrern und Gemeindemitgliedern zusammen. Sie handeln gemeinsam in dem ...

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2.2 Zielorientiertes Leiten

Kirchengemeinden stehen vor großen Veränderungen: Wie kann es gelingen, gemeinsam den geistlichen Auftrag anzunehmen, sich der Zukunft zu stellen und zu schauen, wie die Kirche ...

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2.4 Verantwortung und Haftung

Gemeindemitglieder, die ein Amt in der Kirchengemeinde übernehmen, stehen oft vor der Frage, welchem Risiko sie ausgesetzt sind, wenn ihnen ein Fehler passiert. Das Recht schränkt ...

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2.6 Das Finanzkirchmeisteramt

In den meisten Kirchengemeinden ist das Kirchmeisteramt spezifischer aufgeteilt. Die Finanzkirchmeisterin oder der Finanzkirchmeister widmet sich naturgemäß den Finanzen einer Gemeinde.

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