Friedhöfe sind Orte der Trauer, Hoffnung und Erinnerung. In der Evangelischen Kirche im Rheinland betreiben mehrere Kirchengemeinden eigene Friedhöfe. Der Bereich Friedhofswesen stellt Mitarbeitenden Mustersatzungen zu Friedhofen, Friedhofsgebühren, zu Grabmal und Bepflanzungen zur Verfügung. Zusätzlich finden sich Informationen zu Kolumbarien und zum Thema Reerdigung.
Ist die Einrichtung von Kirchen-Kolumbarien — also Urnengrabstätten – eine Möglichkeit, nicht mehr genutzte Kirchengebäude zu erhalten? Antworten auf diese Fragen gibt es hier.
Hohe finanzielle Risiken, Vertrauensverlust bei Schließungen und Fragen an die Zukunftsfähigkeit – ein Beschluss des Kollegiums im Landeskirchenamt sieht Kolumbarien sehr kritisch. Nur noch in wenigen Fällen können sie künftig erlaubt werden.
Informationen zur Verfahrensweise bei Neufassungen und Änderungen: Der Artikel erläutert, welche Unterlagen mit dem Antrag auf Genehmigung der Friedhofssatzung einzureichen sind.
Für Nordrhein-Westfalen hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun eine rechtliche Einschätzung zu dieser Form der Bestattung vorgenommen, die das Landeskirchenamt Ihnen hiermit weitergibt.