4.3 Eigenbetriebe

Einrichtungen der Kirchengemeinde oder des Kirchenkreises, wie Freizeitheime oder Diakonische Werke, werden immer stärker nach dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit geführt. Um diesen Einrichtungen eine größere Selbstständigkeit zu geben und eine selbstständige Wirtschaftsführung zu ermöglichen sind teilweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet worden.

Bei den staatlichen Kommunen besteht die Möglichkeit, Betriebe der Kommune als sogenannte Eigenbetriebe zu führen. Die Organisationsform des Eigenbetriebs ist in § 33 der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) auch für Kirchengemeinden und Kirchenkreise vorgesehen.

Was ist ein Eigenbetrieb?

Der Eigenbetrieb ist eine kirchliche Einrichtung, die als kirchliches Unternehmen geführt wird. Der Eigenbetrieb hat im Gegensatz zur GmbH oder anderen privatrechtlichen Gesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er bleibt eine Einrichtung der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises oder eines Verbandes. Im Unterschied zu anderen kirchlichen Einrichtungen ist der Eigenbetrieb in seiner Wirtschaftsführung selbstständig. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt den Eigenbetrieb wie ein wirtschaftliches Unternehmen.

Wann kann die Gründung eines Eigenbetriebes sinnvoll sein?

Immer dann, wenn eine kirchliche Einrichtung nach Art und Umfang ihrer Tätigkeit durch eine selbstständige Wirtschaftsführung ökonomisch handeln kann, kommt ein Eigenbetrieb in Betracht.

Beispiel: Diakonisches Werk des Kirchenkreises

Das Diakonische Werk des Kirchenkreises ist eine Einrichtung des Kirchenkreises und hat aufgrund einer Satzung des Kirchenkreises eine gewisse Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit. Die maßgeblichen Entscheidungen des Diakonisches Werkes werden aber nach der Satzung dem Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises vorbehalten.

Der Kirchenkreis möchte, dass das Diakonische Werk in Zukunft noch wirtschaftlicher tätig wird, indem es weitere Zuschüsse und Drittmittel erhält. Dazu ist eine größere Selbstständigkeit, eine selbstständige Wirtschaftsführung und Flexibilität durch größere Entscheidungsbefugnis erforderlich.

Der Kirchenkreis prüft daher, ob in Zukunft das Diakonische Werk als Eigenbetrieb oder privatrechtliche Gesellschaft geführt werden soll.

Was sind die Besonderheiten des Eigenbetriebes?

Der § 33 der WiVO ermöglicht den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen ein wirtschaftliches Unternehmen als Eigenbetrieb zu führen. Zu diesem Zweck muss er klar abgrenzbare Leistungen erbringen.

Der Eigenbetrieb besitzt eine organisatorische, aber keine rechtliche Selbstständigkeit. Die fehlende Rechtspersönlichkeit kommt dadurch zum Ausdruck, dass der Kreissynodalvorstand bei einem Eigenbetrieb des Kirchenkreises sowohl über dessen Errichtung und Auflösung als auch über bedeutende Angelegenheiten der strategischen und personellen Führung entscheidet.

Rechtsgrundlage eines Eigenbetriebs ist die Satzung des Eigenbetriebs, die durch das Leitungsorgan einer kirchlichen Körperschaft zu beschließen ist. Wirtschaftlich wird der Eigenbetrieb als Sondervermögen geführt. Das Sondervermögen ist aus dem Haushalt ausgegliedert und wird gesondert verwaltet.

Ein Muster für eine Eigenbetriebssatzung findet sich hier.

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