Die „Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze“ gehen spezieller auf die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns ein. Sie nennen die Möglichkeiten, in welchen Organisationsformen sich eine Körperschaft betätigen kann. Hier werden auch Vorschriften für Spezialthemen wie z. B. Darlehensaufnahme- und vergabe behandelt.
Das kirchliche Finanzwesen ist mehr als die Darstellung von Einnahmen und Ausgaben, wie wir das aus dem früheren Finanzsystem, der sogenannten Kameralistik, kannten.
Das kirchliche Finanzwesen in der heutigen Systematik basiert auf dem kaufmännischen Rechnungswesen. In dieser Systematik gibt es zum einen die Mittel, die gebraucht werden und ...
Einrichtungen der Kirchengemeinde oder des Kirchenkreises, wie Freizeitheime oder Diakonische Werke, werden immer stärker nach dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit geführt. Um diesen Einrichtungen eine größere ...
Die Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Form von Vereinen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) kann von Vorteil sein. Leitungsorgane sollten sich aber gut überlegen, ob ...
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauernd fördern soll. In der Regel dienen nur ...
Größere Investitionen oder umfangreiche Instandsetzungen können die Aufnahme eines Darlehens erforderlich machen oder die Darlehensaufnahme kann aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein.
Für die Inanspruchnahme einer Einrichtung können zu deren Kostendeckung Gebühren erhoben werden, mit denen der Betrieb der Einrichtung finanziert wird.