2.10 Risikomanagement

Risikomanagement war in Zusammenhang mit kirchlichem Handeln lange etwas Unbekanntes. Es bietet aber vielfältige Chancen.

Risikomanagement früher und heute

Mit dem schon in Preußen eingeführten Privileg, dass die Landeskirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts ihre Aufgaben wahrnehmen können, waren auch Auflagen verbunden, wie etwa die Unterwerfung unter eine Vermögensaufsicht. So sollte insbesondere sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Situation der Kirche stabil bleibt. Das Vermögensaufsichtsgesetz verbunden mit entsprechenden Erlassen des preußischen Königs ist durch Staatskirchenverträge mit den Ländern weiterhin gültig.

Risikomanagement gab es allerdings damals nicht: Die geübte Form der Steuerung geschah fast ausschließlich durch Genehmigungsvorbehalte. Folglich wurden durch Gesetz besonders risikoreiche Geschäfte definiert, die nur Wirkung entfalten sollten, wenn die kirchliche Aufsichtsebene und in vielen Fällen auch die staatlichen Behörden dieses Geschäft genehmigt hatten. Hierzu zählten insbesondere die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften.

Der Begriff des Risikomanagements war im Zusammenhang mit dem kirchlichen Handeln also lange etwas Unbekanntes: Sowohl der Umgang mit Risiken als auch die Idee des Managements war in der Kirche lange unbekannt beziehungsweise auch ungewollt. Unter dem Begriff wurde das Handeln in der Wirtschaft, der Unternehmensleitung, dem Business verstanden – Felder, die dem kirchlichen Auftrag fremd waren.

Unterdessen ist deutlich geworden, dass auch Kirche ein Teil der irdischen Welt ist. Zu dieser Erkenntnis haben auch Ereignisse beigetragen, die deutlich gemacht haben, dass Kirche Akteur ist – mit wirtschaftlichen Risiken konfrontiert ist und diese Risiken auch eingeht. Daraus hat sich das Verständnis entwickelt, dass auch Kirche einen systematischen Ansatz braucht, Risiken zu erkennen, sie abwägen zu können, sie im (wirtschaftlichen) Handeln mit berücksichtigen zu können und schließlich auch integrieren zu können. Das bedeutet nicht grundsätzlich, dass Risiken nicht eingegangen werden. Es bedeutet auch nicht, dass sie immer vermieden werden können. Es bedeutet aber, dass sie in ihrer Wirkung abschätzbar werden und diese Wirkung auch abgeschätzt wird.

Beispiel

Man könnte sich zum Beispiel die Frage stellen, wie hoch das Risiko beurteilt wird, dass eine Buchung unter 100 Euro, die auf ein nicht mehr existierendes Konto erfolgt, zu einem größeren Schaden führt. Schätzt man das Risiko gering ein, so ist es nicht unbedingt notwendig, dass die Buchung durch vier Personen überprüft wird. Zwei sollten womöglich genügen.

In der Integration von Risiken als etwas, das abgeschätzt und eingeplant wird und auch werden soll, unterscheidet sich das im Kirchlichen Finanzwesen genutzte Prinzip der kaufmännischen Rechnungslegung fundamental von der durch diese abgelöste Kameralistik. Mit der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens gibt es nun ein Instrument, wirtschaftliches Handeln und dadurch bestehende Risiken in die Darstellung der Finanzsituation unmittelbar einzubeziehen. Die doppelte Buchführung mit der Bilanz als Steuerungsinstrument ist damit eine Form des Risikomanagements. Das hat in der Überarbeitung der KF-VO zur neuen Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) auch wesentliche Impulse gegeben, Genehmigungsvorbehalte im Finanzwesen streichen zu können und entfallen zu lassen. Die eigene Verantwortung und Handlungsspielräume der kirchlichen Körperschaften sollen damit zur Geltung kommen, erfordern aber auch ein funktionierendes Controlling (Steuerungsinstrument).

Ganz ohne Genehmigungsvorbehalte würde es jedoch unmöglich sein, das Zusammenwirken der rechtlich selbstständigen Körperschaften in der Evangelischen Kirche im Rheinland so zu gestalten, dass die Übernahme gemeinsamer Verantwortung möglich wäre. Das Grundprinzip der Gemeinschaft ist, im Notfall auch füreinander einzustehen. Das Risikomanagement, dessen Teil auch der Genehmigungsvorbehalt ist, ist die Methode, das auch abschätzbar zu machen.

Womöglich schätzen einzelne Kirchengemeinden Risiken sehr unterschiedlich ein, manche führen vielleicht noch gar keine geordnete Risikoabwägung durch. Wenn eine Kirchengemeinde dadurch aber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, steht der Kirchenkreis mit der Gemeinschaft seiner Kirchengemeinden für diese Gemeinde ein.

Die Veränderungsnotwendigkeiten und die damit verbundenen Anforderungen, die auf Kirche zukommen, sind mittlerweile allerdings so groß, dass Risiken nicht nur durch gesetzliche Regelungen wie Genehmigungsvorbehalte definiert werden können. Es muss regelmäßig analysiert werden, wo Gefahren für die wirtschaftliche Stabilität oder auch beispielsweise in der öffentlichen Wahrnehmung von Kirche liegen.

Letztlich geht es beim Risikomanagement aber nicht nur darum, wirtschaftliche Risiken zu vermeiden, sondern darum, in den Blick zu nehmen, ob das etwa in der Konzeption gemeindlicher Aufgaben oder auf den linken Haushaltsseiten gesetzte Ziel erreichbar ist. Jede Abweichung von Zielen, die sich eine Einrichtung gesetzt hat, stellt ein Risiko dar.

Definition Risiko

Unter einem Risiko versteht man sowohl etwas Passives (eine Bedrohung, ein drohendes Unheil, eine Gefahr) als auch etwas Aktives (ein Wagnis, eine Unwägbarkeit). Man kann also mit einem Risiko konfrontiert werden, oder auch ein Risiko eingehen, das heißt ein Risiko abwägen und auch in Kauf nehmen, dass es eintreten könnte. (Vergleiche Openthesaurus)
Risiko = Gefahr von Fehlentscheidungen oder auf Entscheidungen folgendes Fehlverhalten, die bzw. das zur Nichterreichung der gesamten Ziele (der Organisation) führt. (Vergleiche Odenthal, F., Das interne Kontrollsystem als Teil eines Risikomanagementsystems, in: der gemeindehaushalt 6/2023, S.127-131)

Instrumente eines Risikomanagements

Das Instrumentarium eines Risikomanagements ist vielfältig. Teilweise hat es Elemente davon auch schon früher gegeben, wie etwa die oben beschriebenen Genehmigungen, teilweise sind Elemente wie der Risiko- und Lagebericht mit dem neuen kirchlichen Finanzwesen eingeführt worden und teilweise werden neue Instrumentarien wie Controlling, Internes Kontrollsystem (IKS) und Innenrevision jetzt neu eingeführt. Durch die Weiterentwicklung in den kreiskirchlichen Verwaltungen werden manche Elemente erst jetzt möglich. Wesentlich ist allerdings, dass nur im Zusammenwirken der Ebenen ein sinnvolles Risikomanagement betrieben werden kann. Dazu gehört das gemeinsame Verabreden von Prozessen, eine gute Kommunikation, insbesondere eine Kultur des Miteinanders.

Beispiel


Indem die Presbyteriumsprotokolle zeitnah der gemeinsamen Verwaltung zugeleitet werden, ist die Gremienbetreuung ohne großen Aufwand informiert, was in der Kirchengemeinde gerade Thema ist. Es können Hilfestellungen angeboten werden oder auch frühzeitig Risiken benannt werden, die die Umsetzung eines Beschlusses erschweren könnten. Dies geschieht am besten unkompliziert telefonisch und nicht durch Abfassen von Briefen. Mit der Vorbereitung der nächsten Sitzung kann direkt begonnen werden, indem zum Beispiel in Absprache mit der oder dem Presbyteriumsvorsitzenden eine Beschlussvorlage vorbereitet wird.

Die Risikofrüherkennung sollte für die gemeinsamen Verwaltungen ein integrierter Bestandteil sein. Im Gespräch mit den Presbyteriumsvorsitzenden oder Kirchmeisterinnen und Kirchmeistern sollten Risiken besprochen und bewertet werden, um dann zum Beispiel durch Festlegung bestimmter Prozesse Risiken zu vermindern.

Ein Risikomanagementprozess besteht in der Regel zunächst darin, die Risiken zu identifizieren, sie dann einer Bewertung zu unterziehen und anschließend im Rahmen der Risikosteuerung zu überlegen, welche Instrumente eingesetzt werden müssen, um ein identifiziertes Risiko zu vermindern. Anschließend müssen die überlegten Maßnahmen überwacht werden.

Beispiel

Ein Presbyterium stellt im Rahmen der Analyse fest, dass viele Presbyteriumsbeschlüsse nicht zeitgerecht umgesetzt werden. Es bewertet dieses Risiko. Sind dadurch finanzielle oder öffentlichkeitswirksame Schäden entstanden? Oder ist das, was man sich als wichtiges Ziel vorgenommen hat, gefährdet? Zum Beispiel die Stärkung der Jugendarbeit durch Kooperation mit der Nachbargemeinde.

Das Presbyterium kommt zu dem Ergebnis, dass es das Risiko als hoch einschätzt und es mindern will. Als Maßnahme beschließt es, dass es künftig ein Beschlusscontrolling geben soll. In jeder Sitzung wird eine Liste vorgelegt, die ausweist, ob und wie Beschlüsse umgesetzt sind. Der Vorsitzende, die Vorsitzende hat die Aufgabe zu überwachen, dass das Vorlegen dieser Liste erfolgt und dass sie auf aktuellem Stand ist.

Weitere Informationen finden sich auch im KGSt-Bericht 5/2011 Kommunales Risikomanagement und unter den Dokumenten zur Kirchmeistertagung.

Auf EKiR.intern zu finden sind darüber hinaus ein Leitfaden zur Folgenabschätzung sowie Unterlagen des Workshops Risikomanagement.

Kirchenorganisationsgesetz

Der Bereich „Leitung und Aufsicht“ ist Mitte März 2024 rechtlich in das neu geschaffene Kirchenorganisationsgesetz übergegangen.
Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel: „Die neue Kirchenordnung und das neue Kirchenorganisationsgesetz“

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