Die Innenrevision ist ein Element des Risikomanagements, das Prozesse im Rückblick betrachtet und Optimierungsvorschläge macht.
Brauchen wir eine Innenrevision?
Sowohl Verwaltungsstrukturgesetz wie auch die Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung sehen die Einrichtung einer Innenrevision als Teil eines Risikomanagements vor. Da die Verwaltung in der Regel auf Kirchenkreisebene konzentriert ist, ist es in erster Linie Aufgabe von Verwaltungsleitung und Kreissynodalvorstand für die Einrichtung einer Innenrevision zu sorgen. Hierbei besteht ein Gestaltungsspielraum, der genutzt werden muss, um zu berücksichtigen, dass eine möglichst wirksame und kostengünstige Lösung gefunden wird.
Angesichts der Größe der Verwaltungen in der Evangelischen Kirche im Rheinland werden Verwaltungen daher in der Regel keine eigenen Mitarbeitenden hierfür beschäftigen, schon gar keine Abteilungen für Innenrevision bilden. Dies ist schon deswegen oft nicht zu empfehlen, weil das Betriebsklima voraussichtlich darunter leidet, wenn die „Aufpasser“ im eigenen Haus sitzen. Sinnvoller ist es, die Ressourcen für den Aufbau eines Internen Kontrollsystems (IKS) zu nutzen, welches eine aktuelle Optimierung von Abläufen in den Blick nimmt. Um ein IKS gut weiterentwickeln zu können, ist es gerade erforderlich, eine Kultur des Vertrauens zu entwickeln, die einen offenen Umgang mit Fehlern erlaubt. Die Etablierung einer Innenrevision ist hierfür gerade nicht förderlich.
Durch ein IKS können zeitnah eine Vielzahl von Risiken begrenzt werden. Im Zuge einer Risikobetrachtung kann dann regelmäßig geschaut werden, an welchen Stellen Risiken bestehen und auf welche Weise sie möglichst effizient beseitigt werden können. Sollte sich bei einer solchen Betrachtung herausstellen, dass ein ganzer Arbeitsbereich oder ein besonders komplexer Prozess betroffen ist, empfiehlt sich die Beauftragung einer externen Innenrevision unter einer definierten Fragestellung.
Kirchenorganisationsgesetz
Der Bereich „Leitung und Aufsicht“ ist Mitte März 2024 rechtlich in das neu geschaffene Kirchenorganisationsgesetz übergegangen.
Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel: „Die neue Kirchenordnung und das neue Kirchenorganisationsgesetz“