6.11 Zusammenspiel der Rechenwerke

Im kaufmännische Rechnungswesen greifen die Bilanz und die Ergebnisrechnung wie Zahnräder ineinander. Wie funktioniert das Zusammenspiel und welche Auswirkungen haben die Rechenwerke aufeinander?

Bilanz (§ 97 WiVO)

Die Bilanz ist die Zusammenstellung des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eigentlich könnte täglich eine Bilanz als Übersicht all dessen aufgestellt werden, was eine Gemeinde besitzt oder was sie schuldet – und was in der Differenz als Eigenkapital übrigbleibt. Vorgeschrieben ist eine Bilanz nur zum 31. Dezember, also zum Jahresabschluss. Die Bestände werden zum 1. Januar des neuen Jahres automatisch in die neue Rechnungsperiode übernommen.

Aktiva Passiva
Vermögen Eigenkapital
+ Verbindlichkeiten (Schulden)
Bilanzsumme Bilanzsumme

 

Ergebnisrechnung (§ 96 WiVO)

In der Ergebnisrechnung werden die Aufwände und die Erträge verzeichnet, die während des Zeitraums eines Jahres durch die Gemeindearbeit anfallen: Aufwand für Personal, Gebäudeunterhaltung oder Spielmaterial.

Ergebnisrechnung:
Erträge
./. Aufwendungen
=Jahresergebnis

 

In der Regel wird das Jahresergebnis zum 31. Dezember in die Bilanz übernommen: Es verändert das Eigenkapital positiv oder negativ, je nachdem, ob ein Überschuss oder ein Fehlbetrag erwirtschaftet wurde.

Beispiel: Das Vermögen einer Gemeinde betrug zum 1. Januar 2 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 100.000 Euro. Da eine Bilanz in Aktiva und Passiva immer ausgeglichen sein muss, ergibt sich bei einer Bilanzsumme von 2 Millionen Euro ein Eigenkapital von 1,9 Millionen Euro.

Bilanz zum 1. Januar

Aktiva Passiva
Vermögen 2.000.000 Eigenkapital 1.900.000
Verbindlichkeiten 100.000
Bilanzsumme 2.000.000 Bilanzsumme 2.000.000

 

Die Gemeinde konnte während des Jahres gut wirtschaften, die Erträge überstiegen die Aufwendungen um 50.000 Euro und waren als Kirchensteuer auch als Geld vorhanden. Das Vermögen als auch das Eigenkapital steigt um 50.000 Euro. Damit erhöht sich auch die Bilanzsumme.

Bilanz zum 31. Dezember

Aktiva Passiva
Vermögen 2.050.000 Eigenkapital 1.1. 1.900.000
+Jahresergebnis 50.000
Verbindlichkeiten 100.000
Bilanzsumme 2.050.000 Bilanzsumme 2.050.000

 

Kapitalflussrechnung (§ 101 WiVO)

Durch die Kapitalflussrechnung wird dargestellt, welche Geldflüsse bzw. Zahlungsströme innerhalb eines Jahres in einer Gemeinde erfolgt sind. Dabei werden auf Basis der Ergebnisrechnung einerseits diejenigen Vorgänge, die nicht zahlungswirksam waren, herausgerechnet. Andererseits werden die Zahlungen, die nicht in der Ergebnisrechnung enthalten sind, hinzugenommen.

Hier beispielsweise hat die Gemeinde ihr als Verbindlichkeit aufgenommenes Darlehen mit 20.000 Euro getilgt:

Kapitalflussrechnung (verkürzt):

Jahresergebnis
+ nicht geldgedeckter=zahlungsunwirksamer Aufwand (z. B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen)
./. nicht geldgedeckte=zahlungsunwirksame Erträge (z. B. Auflösung von Sonderposten)
= Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
./. Anschaffung von Vermögensgegenständen
./. Tilgung von Darlehen
= Kapitalfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
= Veränderung der Finanzmittel

 

Jahresergebnis:

./. Tilgung Darlehen:

= Veränderung der Finanzmittel:

50.000 Euro

20.000 Euro

30.000 Euro

 

Damit verändert sich die Bilanz zum 31.12. wie folgt: Das Vermögen, in diesem Fall das Bankkonto, sinkt um 20.000 Euro, die Verbindlichkeiten ebenfalls.

Aktiva   Passiva
Vermögen 2.030.000   Eigenkapital 1.1 1.900.000
  +Jahresergebnis 50.000
  Verbindlichkeiten 80.000
Bilanzsumme 2.030.000   Bilanzsumme 2.030.000

 

  • ekir.de
  • Yury Shchipakin / Fotolia

Weitere Artikel aus Kapitel 6, Handbuch WiVO