Im kaufmännische Rechnungswesen greifen die Bilanz und die Ergebnisrechnung wie Zahnräder ineinander. Wie funktioniert das Zusammenspiel und welche Auswirkungen haben die Rechenwerke aufeinander?
Bilanz (§ 97 WiVO)
Die Bilanz ist die Zusammenstellung des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eigentlich könnte täglich eine Bilanz als Übersicht all dessen aufgestellt werden, was eine Gemeinde besitzt oder was sie schuldet – und was in der Differenz als Eigenkapital übrigbleibt. Vorgeschrieben ist eine Bilanz nur zum 31. Dezember, also zum Jahresabschluss. Die Bestände werden zum 1. Januar des neuen Jahres automatisch in die neue Rechnungsperiode übernommen.
| Aktiva | Passiva |
| Vermögen | Eigenkapital |
| + Verbindlichkeiten (Schulden) | |
| Bilanzsumme | Bilanzsumme |
Ergebnisrechnung (§ 96 WiVO)
In der Ergebnisrechnung werden die Aufwände und die Erträge verzeichnet, die während des Zeitraums eines Jahres durch die Gemeindearbeit anfallen: Aufwand für Personal, Gebäudeunterhaltung oder Spielmaterial.
| Ergebnisrechnung: |
| Erträge |
| ./. Aufwendungen |
| =Jahresergebnis |
In der Regel wird das Jahresergebnis zum 31. Dezember in die Bilanz übernommen: Es verändert das Eigenkapital positiv oder negativ, je nachdem, ob ein Überschuss oder ein Fehlbetrag erwirtschaftet wurde.
Beispiel: Das Vermögen einer Gemeinde betrug zum 1. Januar 2 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 100.000 Euro. Da eine Bilanz in Aktiva und Passiva immer ausgeglichen sein muss, ergibt sich bei einer Bilanzsumme von 2 Millionen Euro ein Eigenkapital von 1,9 Millionen Euro.
Bilanz zum 1. Januar
| Aktiva | Passiva | ||
| Vermögen | 2.000.000 | Eigenkapital | 1.900.000 |
| Verbindlichkeiten | 100.000 | ||
| Bilanzsumme | 2.000.000 | Bilanzsumme | 2.000.000 |
Die Gemeinde konnte während des Jahres gut wirtschaften, die Erträge überstiegen die Aufwendungen um 50.000 Euro und waren als Kirchensteuer auch als Geld vorhanden. Das Vermögen als auch das Eigenkapital steigt um 50.000 Euro. Damit erhöht sich auch die Bilanzsumme.
Bilanz zum 31. Dezember
| Aktiva | Passiva | ||
| Vermögen | 2.050.000 | Eigenkapital 1.1. | 1.900.000 |
| +Jahresergebnis | 50.000 | ||
| Verbindlichkeiten | 100.000 | ||
| Bilanzsumme | 2.050.000 | Bilanzsumme | 2.050.000 |
Kapitalflussrechnung (§ 101 WiVO)
Durch die Kapitalflussrechnung wird dargestellt, welche Geldflüsse bzw. Zahlungsströme innerhalb eines Jahres in einer Gemeinde erfolgt sind. Dabei werden auf Basis der Ergebnisrechnung einerseits diejenigen Vorgänge, die nicht zahlungswirksam waren, herausgerechnet. Andererseits werden die Zahlungen, die nicht in der Ergebnisrechnung enthalten sind, hinzugenommen.
Hier beispielsweise hat die Gemeinde ihr als Verbindlichkeit aufgenommenes Darlehen mit 20.000 Euro getilgt:
Kapitalflussrechnung (verkürzt):
Jahresergebnis
+ nicht geldgedeckter=zahlungsunwirksamer Aufwand (z. B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen)
./. nicht geldgedeckte=zahlungsunwirksame Erträge (z. B. Auflösung von Sonderposten)
= Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
./. Anschaffung von Vermögensgegenständen
./. Tilgung von Darlehen
= Kapitalfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
= Veränderung der Finanzmittel
| Jahresergebnis:
./. Tilgung Darlehen: = Veränderung der Finanzmittel: |
50.000 Euro
20.000 Euro 30.000 Euro |
Damit verändert sich die Bilanz zum 31.12. wie folgt: Das Vermögen, in diesem Fall das Bankkonto, sinkt um 20.000 Euro, die Verbindlichkeiten ebenfalls.
| Aktiva | Passiva | ||
| Vermögen | 2.030.000 | Eigenkapital 1.1 | 1.900.000 |
| +Jahresergebnis | 50.000 | ||
| Verbindlichkeiten | 80.000 | ||
| Bilanzsumme | 2.030.000 | Bilanzsumme | 2.030.000 |