Die Ergebnisrechnung ist ein Teil des Jahresabschlusses (§ 95 WiVO). Sie ist nach dem Schema der Anlage 2 zur Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) aufgebaut. Nach diesem Schema werden Erträge und Aufwendungen sowohl geplant als auch gebucht. Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Ergebnisrechnung gewinnen – und was findet man hier nicht?
Inhalt der Ergebnisrechnung (§ 96 WiVO)
In der Ergebnisrechnung werden die Aufwände und die Erträge verzeichnet, die während des Zeitraums eines Jahres durch die Gemeindearbeit anfallen. Typische Erträge sind die aus Kirchensteuern, Zuschüssen oder Spenden. Typischer Aufwand sind die Kosten für Personal, Gebäudeunterhaltung oder Spielmaterial.
Dabei werden die Gegenstände als Aufwand betrachtet, die weniger als 1.000 Euro netto (Stand 2024) gekostet haben. Alle Anschaffungskosten darüber hinaus stellen eine Investition dar und sind damit nicht in der Ergebnisrechnung zu finden – sondern in der Bilanz und der Kapitalflussrechnung.
Das Jahresergebnis kann aus einem Gewinn oder einem Verlust bestehen – die Entsprechung im Handelsgesetzbuch (HGB) ist daher auch die Gewinn- und Verlustrechnung.
Zusammensetzung des Ergebnisses
Um genauer analysieren zu können, wie der Erfolg eines Jahres entstanden ist, werden Erträge und Aufwendungen weiter unterteilt:
Ergebnisrechnung:*
(8.) Ordentliche Erträge
./. (15.) Ordentliche Aufwendungen
= (16.) Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit
(17.) Finanzerträge
(18.) ./.Finanzaufwendungen
= (19.) Finanzergebnis
(21.) Außerordentliche Erträge
(22.) Außerordentliche Aufwendungen
(23.) Außerordentliches Ergebnis
= (26.) Jahresergebnis
* Die Ziffern beziehen sich auf das Schema der Ergebnisrechnung in Anlage 2 zur WiVO.
Verkauft eine Gemeinde z. B. ein Grundstück, so gehört dies nicht zur gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit. Der über dem Buchwert erzielte Kaufpreis wäre ein außerordentlicher Ertrag, mit dem eine Gemeinde nicht ständig rechnen kann. Damit hier von einem einmalig sehr positiven Ergebnis keine falschen Schlüsse gezogen werden, bleibt im kirchlichen Bereich die Unterteilung in ordentliches Ergebnis (Zeile 16 zuzüglich Zeile 19) und außerordentliches Ergebnis (Zeile 23) bestehen, auch wenn dies nach HGB nicht mehr notwendig ist.
In Zeiten niedriger Zinsen (Finanzerträge) muss also schon die normale Geschäftstätigkeit einer Körperschaft ausreichend Erträge für das Decken des Aufwandes bringen, wenn kein Jahresfehlbetrag (Verlust) entstehen soll.
Bilanzergebnis
Für die Körperschaft des öffentlichen Rechts entscheidet das Leitungsorgan auch darüber, was mit einem Gewinn oder Verlust eines Jahres passieren soll. In der Vergangenheit wurde dies über die Entnahme aus oder die Zuführung in Rücklagen geregelt. Ein Überschuss kann als solcher auch in der Bilanz als solcher ausgewiesen bleiben, ohne in eine Rücklage umgebucht zu werden, das nennt man: „ins nächste Jahr bzw. auf neue Rechnung vorgetragen werden“ (Bilanzschema Passivposition A IV). In der Ergebnisplanung und -rechnung muss auch ein Verlust nicht mit Rücklagen gedeckt sein, wenn genügend positive Ergebnisse aus den Vorjahren den Betrag abdecken (Bilanzschema Passivposition A III). Empfohlen wird aber eine Gewinnverwendung durch Zuführung in eine der beiden Pflichtrücklagen (Gebäude- oder Ausgleichsrücklage).
Die bisherige Instandhaltungspauschale ist in Gebäuderücklage umbenannt worden. Eine verpflichtende Zuführung in einer bestimmten Höhe gibt es nicht mehr. (siehe 6.12 Rücklagen).
Ergebnisplanung: Rückblick und Ausblick (§ 70 Absatz 2 WiVO)
Anders als bei der Bilanz wird das Schema der Ergebnisrechnung auch zur Planung des Haushalts genommen. Die Zeitreihen der Ergebnisplanung (zwei vorgelagerte und drei nachgelagerte Jahre) bzw. der Jahresrechnung (zwei Vorjahre) geben als mittelfristige Planung Auskunft darüber, wo „die Reise denn hingeht“. Reichen die Erträge der Gemeinde weiterhin, um die Aufwände zu decken oder geht die Schere in schnellem Tempo auseinander?
Hier lohnt es sich, eine Zeitreihe der Ergebnisrechnungen zu erstellen und auch zu vergleichen, ob die Annahmen in der Planung im Ist so eingetroffen sind (Plan-Ist-Vergleich). In den letzten Jahren wurde recht konservativ geplant, sodass die Jahresergebnisse meist positiver als bei der Haushaltsplanung gedacht ausgefallen sind.