6.12 Rücklagen

Die Aufsplittung des Eigenkapitals in mehrere Rücklagen ist weit verbreitet. Sie hat ihren Ursprung in den Vorschriften der Kameralistik, in denen die Rücklagen die finanzielle Reserve wie eine Spardose darstellten. Wollte eine Gemeinde wissen, ob sie sich etwas leisten konnte, schaute sie auf die Rücklagen. Dies ist in der WiVO nicht mehr so: Die Rolle der Rücklagen hat sich grundlegend geändert.

Es war einmal: Rücklagen = jedem sein Töpfchen

Die Eröffnungsbilanz bei Umstellung auf die kaufmännische Buchführung hat gezeigt, dass nicht jede kamerale Rücklage auch kaufmännisch eine Rücklage war: Gesammelte, aber noch nicht verwendete Spenden wurden Sonderposten, zurückgelegte Gelder für Altersteilzeit wurden Rückstellungen, aus für Grabnutzung gezahlten Gebühren wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten.

Weiter als Rücklagen übernommen wurden aber häufig die von einzelnen Personen, Gemeindekreisen, Pfarrbezirken oder Einrichtungen angesammelten „Spardosen“. Pro Gemeinde sind oft mehr als 20 verschiedene Rücklagen mit Beträgen vorhanden, die von hundert Euro bis zu mehr als eine Million Euro reichen können. Nicht immer ist den Beteiligten klar, dass die Hoheit auch über diese Rücklagen beim Presbyterium liegt. Im Notfall dienen alle Rücklagen, auch die einzig verbliebene Pflichtrücklage, zur Deckung der allgemeinen Bedürfnisse einer Gemeinde. Bereits seit 2015 gilt der nichtkaufmännische Grundsatz der Finanzdeckung der Rücklagen nicht mehr.

Rücklagen stellen kein Geld dar

Rücklagen sind eine Zweckbindung des Eigenkapitals (§ 110 WiVO). Daher werden sie unter der Bilanzposition „Kircheninterne Vermögensbindungen“ genannt. Das Vorhalten von Pflichtrücklagen wurde in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Derzeit gibt es nur die Gebäuderücklage (früher Instandhaltungsrücklage) sowie die Ausgleichsrücklage Betriebsmittel- oder Personalsicherungsrücklage haben ihre ursprüngliche Aufgabe verloren, und sind daher nicht mehr einzeln zu bilden.

Die Höhe des Eigenkapitals sagt nichts über die Liquidität aus. Auch ein positives Jahresergebnis ist nicht unbedingt in Geld vorhanden. Daher ist die Frage: „Kann ich mir einen Neubau leisten?“ nicht an der Höhe der Rücklagen festzumachen.

Die Frage, wie viel Geld eine Gemeinde hat und ob sie sich eine Investition leisten kann, ist an der Höhe der Finanzanlagen, der Verpflichtungen und der mittelfristigen Kapitalflussplanung abzulesen.

Wie hoch sollen die Gebäuderücklagen denn sein

Aufgrund des Landessynodenbeschlusses zur Treibhausgasneutralität wurde die Instandhaltungsrücklage in eine Gebäuderücklage umbenannt. Ziel ist es, ausreichend Polster zu erwirtschaften, um Instandhaltung und treibhausgasneutrale Ertüchtigung durchführen zu können (siehe auch 5.3 Instandhaltung).

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis enthält Elemente, die nicht finanzgedeckt sind, zum Beispiel Abschreibungen oder die Auflösung von Sonderposten als Ertrag. Ausgehend vom Jahresergebnis ermittelt die Kapitalflussrechnung, wie viel Geld nach dem Haushaltsjahr vorhanden ist.

 

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